Veröffentlicht in Landespolitik
am 14.10.2009 von Reinhold Gall MdL
Seit 14 Jahren ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg im Wesentlichen unverändert in Kraft. Sie betrifft uns nicht nur, wenn wir selbst an-, neu- oder umbauen. Jeder Kommunalpolitiker kennt Diskussionen um Abstandsflächen, Gebäudehöhen, Dachneigungen und die erforderliche Anzahl von Stellplätzen. Bauvorhaben und der Streit darum sind nach Fragen des Ausländerrechtes die zweithäufigste Ursache für das Einreichen einer Petition beim Landtag. Höchste Zeit also, dass man das Gesetzeswerk vereinfacht und den Entwicklungen der letzten Jahre anpasst.

