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Novellierung der Landesbauordnung

Veröffentlicht in Landespolitik


Quelle: photocase.com / baki

Seit 14 Jahren ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg im Wesentlichen unverändert in Kraft. Sie betrifft uns nicht nur, wenn wir selbst an-, neu- oder umbauen. Jeder Kommunalpolitiker kennt Diskussionen um Abstandsflächen, Gebäudehöhen, Dachneigungen und die erforderliche Anzahl von Stellplätzen. Bauvorhaben und der Streit darum sind nach Fragen des Ausländerrechtes die zweithäufigste Ursache für das Einreichen einer Petition beim Landtag. Höchste Zeit also, dass man das Gesetzeswerk vereinfacht und den Entwicklungen der letzten Jahre anpasst.

„An einer markanten Stelle ein Zeichen setzen, dass faktisch und wirklich entbürokratisiert wird.“ Diesem Anspruch, den Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) in der Plenardebatte vom 08.10.2009 formuliert, wird der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht immer gerecht. Zwar gibt es einige Punkte, die tatsächlich zu sinnvollen Vereinfachungen führen. An anderen Stellen jedoch verkompliziert die Novelle die bisherigen Abläufe und schleift Standards und Rechte zugunsten eines vermeintlichen Bürokratieabbaus.

Was soll geändert werden?

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind die Vereinfachung des Abstandsflächenrechtes, die Aufnahme eines Brandschutzkonzeptes, die Entrümpelung der Regeln z.B. für Aufenthaltsräume, die Erweiterung des Katalogs der verfahrensfreien Vorhaben und die Einführung einer Genehmigungspflicht für Solaranlagen ab einer gewissen Größe. Ebenso sieht die Novelle vor, neben dem herkömmlichen Baugenehmigungs- und dem Kenntnisgabeverfahren das „vereinfachte Genehmigungsverfahren“ als dritten Weg einzuführen, die Nachbarbeteiligung auf nicht direkt angrenzende Grundstücke zu erweitern und durch das Verkürzen von Fristen das baurechtliche Verfahren weiter zu straffen.

Die SPD-Landtagsfraktion wird das parlamentarische Verfahren nutzen, um Änderungsanträge zu stellen. Unsere Verbesserungsvorschläge sind übrigens häufig deckungsgleich mit den Positionen von Verbänden wie Städte- und Gemeindetag.

Positionen der SPD-Landtagsfraktion

Wir lehnen eine generelle Verkürzung der Genehmigungsfrist von acht auf vier Wochen ab. Auch der Gemeindetag befürchtet, dass dadurch die Beteiligung kommunaler Gremien deutlich erschwert wird. Auch sind Gemeinden, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind, nicht in allen Fällen in der Lage, eine verkürzte Frist einzuhalten.

Die geplante Verdopplung der Benachrichtigungsfrist von Bauanträgen für Anlieger auf vier Wochen (statt bisher zwei) finden wir falsch. Die heute gültige Praxis führt nach Aussagen des Städtetags zu keinerlei Problemen. Eine Verdopplung der Frist würde Genehmigungsverfahren unnötig verlängern und zudem dem Leitbild einer modernen, auf die Bedürfnisse der Bürger ausgerichteten Verwaltung widersprechen. Die formale Ausweitung des Kreises der anzuhörenden Nachbarn halten wir für unnötig, weil Gemeinden bereits heute alle eingehenden Stellungnahmen berücksichtigten können.

Den Vorschlag der Landesregierung, das Aufstellen von Werbetafeln in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten an der Stätte der Leistung zukünftig bis zu einer Größe von zehn Metern ohne Genehmigung zu erlauben, halten wir für falsch. Solche Anlagen können den städtebaulichen Charakter eines Gebietes erheblich beeinträchtigen und sollen daher genehmigungspflichtig bleiben.

Auch erneuern wir im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung unsere Forderung, den Einbau von Rauchwarnmeldern in neue Wohnungen und die Nachrüstung von Bestandsbauten bis Ende 2015 gesetzlich vorzuschreiben. Diese Vorgabe ist bereits in den Landesbauordnungen zahlreicher anderer Bundesländer vorhanden und seit langem eine der Hauptforderungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg gegenüber der Landesregierung. Über 600 Menschern sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbränden, mehr als 6000 werden schwer verletzt. Viele von ihnen könnten noch leben, wenn sie ein Rauchmelder rechtzeitig gewarnt hätte.

Die Einführung des „vereinfachten Genehmigungsverfahrens“ wollen wir zeitlich befristen und rechtzeitig vor Ablauf der Frist evaluieren, da der Nutzen eines zusätzlichen Verfahrens in der Fachwelt umstritten ist.

Schlussendlich beantragen wir, die Genehmigungspflicht für Antennen und Sendemasten wieder einzuführen. Dies gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verteilung solcher Anlagen im Stadtgebiet besser zu steuern und sorgt für mehr Transparenz bei den Bürgern.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im Internet einsehbar. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, informieren wir euch in der DEMO über die Änderungen, die am Ende tatsächlich beschlossen wurden.

 

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