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Reinhold Gall begrüßt Änderung des Landesfeuerwehrgesetzes

Veröffentlicht in Landespolitik


Aktiver Einsatz für die Feuerwehr: vor Ort und im Landtag

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 7. Oktober in Erster Lesung die Neufassung des Landesfeuerwehrgesetzes diskutiert. Reinhold Gall, SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn sieht in der Neuregelung eine stabile rechtliche Grundlage für die Fortführung der erfolgreichen Arbeit der Feuerwehren im Stadt- und Landkreis Heilbronn. Für die SPD-Landtagsfraktion durfte er dann auch Stellung zum Gesetzentwurf nehmen und würdigte, dass die Landesregierung Erfahrungen und Vorschläge aus den Reihen der Feuerwehren und der Kommunen in ihrem Entwurf berücksichtigt hat: „Die Änderungen waren längst überfällig und geben den Entwicklungen der letzten Jahre ihren gesetzlichen Rahmen.“

Insbesondere begrüßte Reinhold Gall, der seit seiner Kindheit bei der Feuerwehr aktiv ist, in seiner Plenarrede den Erhalt der Werksfeuerwehren in ihrer jetzigen Form. „Ein Verzicht auf die Werksangehörigkeit wäre mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Mitglieder der Werksfeuerwehren einhergegangen - mit verheerenden Folgen für die Qualifikation in diesem hoch spezialisierten Bereich“, erläuterte er. Problematisch wäre dies gewesen, weil von zahlreichen Betrieben im Land aufgrund der dort verarbeiteten Materialien ein hohes Gefährdungspotential ausgeht. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn gibt es sechs Werksfeuerwehren.

Lobend hervor hob Reinhold Gall auch die neue Regelung zum Anspruch auf Ruhezeiten gegenüber dem Arbeitsgeber nach körperlich extrem belastenden Einsätzen. Dass die Regierung ursprünglich eine Freistellung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst für Feuerwehreinsätze nur nach einer Interessenabwägung zulassen wollte, hält Reinhold Gall für völlig abwegig – aber schließlich schaffte es diese Einschränkung auch nicht ins Gesetz.

Allerdings machte Reinhold Gall auch Kritik deutlich. „Entgegen der Forderung des Landesfeuerwehrverbands wird die Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche zwar erhöht, jedoch auf 15 Millionen Euro begrenzt.“, bemängele er. Hinzu komme, dass weiterhin für Führungskräfte in der Feuerwehr keine Mindestqualifikationen vorgegeben werden und auch das Konzept der Landesfeuerwehrschule nicht in diesem Sinne als eine Akademie weiterentwickelt werde.

Eine andere wichtige Frage im Zusammenhang mit der Feuerwehr wurde diese Woche ebenfalls im Landtag debattiert: Die SPD-Landtagsfraktion fordert im Zuge einer Novellierung der Landesbauordnung die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Diese - schon seit mehreren Jahren - erhobene Forderung soll endlich Gesetz werden: „Rauchwarnmelder führen nachweislich zu einer schnelleren Reaktion von Bewohnern bei Ausbruch eines Wohnungsbrands und dies können die entscheidenden Minuten sein bei der Frage, ob Leben gerettet werden kann oder nicht“, berichtete Reinhold Gall aus eigener Erfahrung.

 

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