Veröffentlicht in Bundespolitik
am 21.12.2016 von Katja Mast MdB
Der Deutsche Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bereits Anfang Dezember mit wichtigen Änderungen verabschiedet, am 16. Dezember folgte der Bundesrat und machte den Weg für das BTHG frei. Eine Reihe von Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern, treten bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis, erklärt dazu: „Zum Jahreswechsel gibt es gute Neuigkeiten für viele Menschen mit Behinderungen. Denn ab dem 1. Januar können sie durch das Bundesteilhabegesetz deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung werden dadurch möglich.“
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