Veröffentlicht in Landespolitik
am 02.04.2010 von Reinhold Gall MdL
Reinhold Gall: „Das höchstrichterliche Urteil zum Datenschutz muss nun auch in Baden-Württemberg respektiert werden“
Das Landespolizeigesetz muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet werden. Das hat die Landesregierung auf eine parlamentarische Initiative der SPD-Landtagsfraktion eingeräumt. Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion, fordert die Landesregierung deshalb auf, schnellst möglich aktiv zu werden: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Spuk der nahezu unbegrenzten Datensammlungen ein Ende bereitet und Baden-Württemberg tut gut daran, dieses höchstrichterliche Urteil zu respektieren.“ Derzeit sieht das Landespolizeigesetz vor, dass auch zur vorbeugenden Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten, also ohne konkreten Anlass, von der Polizei Verkehrsdaten der Telekommunikation erhoben werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Speicherung, Verwendung und Weitergabe solcher Daten aber enge Grenzen gesetzt.

