Veröffentlicht in Landespolitik
am 06.10.2010 von Reinhold Gall MdL
Fraktionschef Claus Schmiedel: „Hier zeigt sich, dass Mappus letztlich Angst vor einer Entscheidung des Volkes hat“
Die SPD-Fraktion weist die heute von den Gutachtern der Landesregierung vorgebrachten Ergebnisse zum SPD-Antrag für eine Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ zurück. Ihre Erklärung stützt sich auf die rechtliche Einschätzung von Prof. Dr. Georg Hermes, Institut für öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Frankfurt, und Prof. Dr. Joachim Wieland, Professor für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
„Das Ergebnis zeigt, dass das Gutachten von vornherein als Alibi für die Regierung gedacht war“, erklärt SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel. Die SPD wird ihren Antrag Ende Oktober im Landtag einbringen und ihn dabei mit neuen rechtlichen Gutachten unterstützen. „Letztlich geht es nicht um rechtliche Einschätzungen, sondern darum, ob die Regierung einen Volksentscheid politisch will oder nicht“, sagt Schmiedel. Und: „Hier zeigt sich, dass Mappus letztlich Angst vor einer Entscheidung des Volkes hat.“
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