Veröffentlicht in Bundespolitik
am 18.08.2017 von Katja Mast MdB
Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Dies hat Katja Mast jetzt mitgeteilt.

