Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch nimmt Stellung zur Ablehnung des Landes-SPD-Antrags zur Änderung des Windkraftgesetzes durch den Gerstetter Gemeinderat, die in einem Bericht der Heidenheimer Zeitung am 29. April 2010 zum Ausdruck kam.
 
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Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch nimmt Stellung zur Ablehnung des Landes-SPD-Antrags zur Änderung des Windkraftgesetzes durch den Gerstetter Gemeinderat, die in einem Bericht der Heidenheimer Zeitung am 29. April 2010 zum Ausdruck kam.
Die Wirkung und Zielsetzung des von der Landes-SPD eingebrachten Gesetzentwurfs ist im Gerstetter Gemeinderat offenbar falsch verstanden worden: Nach der heutigen Rechtslage haben die Gemeinden in Baden-Württemberg, anders als in den meisten anderen Bundesländern, keinerlei Einfluss auf die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrer Gemarkung. Dies wird allein über die Regionalpläne und Regionalverbände gesteuert, die wiederum zu wenige und oft ungeeignete Vorrangflächen ausweisen, außerhalb derer keine Anlage errichtet werden kann.
Obendrein behält sich die Landesregierung und das Regierungspräsidium einen Genehmigungsvorbehalt für jede Anlage über 50 Meter Nabenhöhe vor, wohl wissend, dass dies praktisch alle Windkraftanlagen im Land betrifft, denn es wird seit Jahren üblicherweise mit Nabenhöhen von 90 bis 120 Metern gebaut.
Mit dem neuen Gesetz würde nach dem Willen der SPD den Gemeinden das Mitspracherecht zurückgegeben, das ihnen durch das Bundesbaugesetz 1996 eingeräumt und 2003 durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes durch die Regierung Teufel wieder genommen wurde. Um die von Teufel so genannte „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern, wurden Vorranggebiete durch die Regionalverbände ausgewiesen, außerhalb derer Windkraftanlagen nicht installiert werden dürfen. Das führte dazu, dass 99 Prozent der Landesfläche Ausschlussgebiete bezüglich der Errichtung von Windkraftanlagen wurden.
Nach dem Gesetzentwurf der Landes-SPD würde wieder den Gemeinden und Investoren überlassen, geeignete Standorte für Windkraftanlagen zu finden und im Flächennutzungsplan auszuweisen. Diese Strategie ist auch in vielen anderen Bundesländern üblich und überaus erfolgreich. Es kann und darf nicht länger sein, dass trotz Klimawandel, zur Neige gehenden Rohstoffen und wachsenden Risiken und Altlasten aus der Atomwirtschaft in unserem Land die Windkraft derart blockiert wird. In den letzten beiden Jahren zusammen wurden in Baden-Württemberg nur ganze 25 Anlagen neu errichtet, von Tausenden bundesweit. Das schneidet uns auch von Arbeitsplätzen, wirtschaftlichen Chancen und Einnahmen für die Gemeinden ab. Wir wollen, dass Gemeinden, die das wollen und geeignete Standorte haben, die Windkraft bei sich zulassen können.
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