Veröffentlicht in Kommunalpolitik
Auch die Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn werden das geplante Konjunkturprogramm schneller nutzen können. Sie profitieren dabei von höheren Wertgrenzen, die künftig für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten sollen. Die Landesregierung folgt mit dieser Anhebung einem Antrag der SPD-Fraktion. Die sozialdemokratischen Parlamentarier wollen damit sicherstellen, dass die Städte und Gemeinden ihre Aufträge für das Konjunkturprogramm ohne große bürokratische Hürden vergeben können. „Wir freuen uns, dass die Regierung erkannt hat, wie wichtig eine schnelle Umsetzung des Programms ist", betont der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Eppingen Ingo Rust MdL.
Die neue Regelung soll an die Bundeslösung angelehnt werden und auf zwei Jahre befristet sein. Danach können die Kommunen künftig Aufträge für Bauleistungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro freihändig vergeben. Bei Aufträgen bis zu einer Million Euro ist eine beschränkte Ausschreibung unter wenigen Unternehmen möglich. Bei Dienstleistungen und Einkäufen können die Aufträge bis zu 100.000 Euro freihändig oder nach einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Die bisherigen Grenzen liegen bei VOB: freihändig: 20.000 Euro; beschränkt bis zu 100.000 Euro und VOL: freihändig: 10.000 Euro; beschränkt: 40.000 Euro
Reinhold Gall MdL (Wahlkreis Neckarsulm) fordert die Verwaltungen der Kommunen im Stadt- und Landkreis Heilbronn auf, diese neue Regelung anzuwenden und damit das heimische Handwerk und den Mittelstand zu stärken. Dann könne das Konjunkturprogramm rasch umgesetzt werden und seine volle Wirkung entfalten.
Homepage Reinhold Gall MdL
Veröffentlicht am 13.02.2009