SPD Illingen / Schützingen

 

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Veröffentlicht in Arbeitsgemeinschaften

Die bekannte Pforzheimer Rechtsanwältin Isabelle Hutter sprach vor SPD-Seniorinnen- und Senioren der SPD-AG-60 Plus am vergangenen Mittwoch im Vortragsraum des DRK-Heims in Pforzheim-Brötzingen.

Die Patientenverfügung ist seit Mitte dieses Jahres bundesgesetzlich geregelt. Die Referentin misst dennoch der Vorsorgevollmacht größeren Nutzen bei. Aber der Reihe nach!

Patientenverfügung:
Sie regelt, was geschieht, wenn einer so krank ist, dass er nicht mehr selbst über sich bestimmen kann. Sie muss schriftlich verfasst sein, notarielle Beurkundung ist jedoch nicht erforderlich. Es empfiehlt sich, den bisherigen Gesundheits- bzw. Krankheitsverlauf einleitend kurz darzustellen.

Dann kommt ein kritischer Punkt, der möglichst genau zu bestimmen ist: Was will einer dann noch haben, was nicht: z. B. starke schmerzlindernde Medikamente, obwohl diese das Leben verkürzen könnten oder künstliche Ernährung oder Maßnahmen zur Wiederbelebung usw.

Dringender Ratschlag: bei der Abfassung den Hausarzt hinzuziehen.

Hilfe für die Abfassung der Patientenverfügung: Es gibt es vorgedruckte Formulare bei Krankenkassen, Diakoniestationen, Sozialämtern, Apotheken usw.

Die Patientenverfügung muss jederzeit überall verfügbar sein: Kärtchen immer bei sich tragen: „Ich habe Patientenverfügung“, Hinterlegung beim Hausarzt, roter Ordner daheim im Regal gut sichtbar.

Alle zwei Jahre die Patientenverfügung erneuern, wird dringend geraten.

Vorsorgevollmacht:
Sie bestimmt eine Person, die handelt, wenn einer nicht mehr handeln kann. Der Unterschied wird sofort klar: Die Patientenverfügung ist unflexibel, die Vorsorgevollmacht wird von einer Person genutzt, die nach Lage der Dinge und nach eigenem Gewissen entscheidet. Es bedarf aber einer Person, zu der unbedingtes Vertrauen besteht. Wenn es eine solche vertrauenswürdige Person gibt, ist es immer besser, dieser Vollmacht zu erteilen - sie gilt sofort, wenn sie erteilt ist -, als es dem Vormundschaftgericht zu überlassen, einen(e) Betreuer(in) zu bestellen.

Die Vollmacht sollte schriftlich, wenn auch über Grundstücke verfügt werden soll, notariell, bestellt werden. Dazu ist es zweckmäßig, auch immer gleich Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus, für immer oder auf Widerruf zu erteilen.

Der Verwendungsbereich der Vollmacht muss genau umrissen werden, z.B. Mietangelegenheiten regeln, Pflegestufe beantragen, Unterbringung in einem Heim veranlassen.

Wenn durch solche Handlungen die Freiheit des/der Vollmachtgebers(in) beschränkt wird, ist die Mitwirkung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Das gilt auch, wenn Handlungen lang andauernde, gravierende Folgen haben können, wie z.B. riskante Operationen, Amputationen o. ä.

Vormundschaftsrichter sind Leute, mit denen man sprechen kann. Wende sich jeder an diese, wer als Bevollmächtigter Rat und Hilfe braucht, rät die Referentin.

Hermann Baethge

 

Homepage SPD Enzkreis/Pforzheim

Katja Mast Unsere Frau in Berlin

 

Jetzt Mitglied werden

 

Shariff

 

WebsoziInfo-News

30.03.2026 18:07 Nina Scheer zur Reaktivierung von Kohlekraftwerken
Eine verlängerte Nutzung von Kohlekraftwerken nach 2038 wäre weder notwendig noch sinnvoll Die Erneuerbaren sind die sauberste, sicherste und kostengünstigste Form der Erzeugung.  Es bedarf allerdings nun auch des entschlossenen Willens der Koalition und der federführenden Bundeswirtschaftsministerin, die gesetzlichen Hebel weiter auf eine systemische Umstellung zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu stellen. „Eine verlängerte Nutzung von… Nina Scheer zur Reaktivierung von Kohlekraftwerken weiterlesen

25.03.2026 17:51 Jakob Blankenburg zum Klimaschutzprogramm
67 Maßnahmen, sieben Ministerien, ein Klimaschutzprogramm Die aktuelle Weltlage mit Konflikten, die sich massiv auf unsere Energieversorgung auswirken, zeigt eindeutig: Wir müssen schnell unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Das heute von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm zeigt einen fairen Weg zur Erreichung der Klimaziele 2030 sowie für mehr Versorgungssicherheit auf. „Dieses Klimaschutzprogramm ist für die… Jakob Blankenburg zum Klimaschutzprogramm weiterlesen

25.03.2026 17:50 Eine notwendige strategische Perspektive für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts
Ich begrüße die Impulse von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ausdrücklich. Deutschland steht an einem Wendepunkt. Wir brauchen ein neues Wirtschaftsmodell: eines, das konsequent auf Innovation setzt, technologische Führerschaft ermöglicht und zugleich dafür sorgt, dass Wohlstand in der Breite der Gesellschaft ankommt. „Innovation und Gerechtigkeit sind die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und breiten Wohlstand in Deutschland. Deshalb… Eine notwendige strategische Perspektive für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts weiterlesen

11.02.2026 21:41 Dagmar Schmidt zum Behindertengleichstellungsgesetz
Barrierefreiheit nützt uns allen Die Bundesregierung treibt die Barrierefreiheit voran: Das Kabinett hat am Mittwoch eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt spricht von einem wichtigen Schritt. „Der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Er stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und… Dagmar Schmidt zum Behindertengleichstellungsgesetz weiterlesen

11.02.2026 21:39 Stefan Zierke zur Entwicklung im Deutschlandtourismus
Rekord im Tourismus – Strategie, gute Arbeit und verlässliche Politik zahlen sich aus Stefan Zierke, tourismuspolitischer Sprecher: Der Deutschlandtourismus erreicht mit 497,5 Millionen Gästeübernachtungen einen neuen Rekord. Klare Strategie, engagierte Beschäftigte und verlässliche Politik sorgen für Wachstum, stärken die Betriebe und sichern gute Arbeit – für einen wirtschaftlich starken, sozial gerechten und nachhaltigen Tourismus in allen… Stefan Zierke zur Entwicklung im Deutschlandtourismus weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de