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Online-Durchsuchung: SPD meldet weiterhin grundsätzliche Bedenken an

Veröffentlicht in Bundespolitik

Jörg Tauss MdB, Generalsekretär SPD Baden-Württemberg
zu den auf der BKA-Herbsttagung vorgetragenen Forderungen nach Einführung der Online-Durchsuchung

Die SPD-Bundestagsfraktion meldet nach wie vor erhebliche rechtliche und technische Bedenken hinsichtlich der Einführung der umstrittenen Online-Durchsuchung an und drängt weiterhin darauf, vor einer politischen Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abzuwarten.

Nach wie vor vermögen die seitens der Befürworter von Online-Durchsuchungen vorgetragenen Argumente zur Notwendigkeit und zur Tauglichkeit dieses ermittlungstechnischen Instrumentes nicht wirklich zu überzeugen, zumal die dort angeführten Beispiele mit dem eng begrenzten Feld der Terrorismusbekämpfung in der Regel nicht im Ansatz zu tun hatten. Vielmehr können die oft genannten Beispiele bereits jetzt als ein Beleg für das vermutlich uferlose Auswachsen eines unausgereiften und tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifenden Ermittlungsinstrumentes angeführt werden.
Das gilt auch für die bei der BKA-Herbsttagung durch den Bundesinnenminister erneut vorgetragene Forderung nach einer schnellen Einführung dieses Ermittlungsinstrumentes. Auch die von ihm in Wiesbaden angekündigten "hohen rechtlichen Hürden" für das heimliche Ausspähen von Computern und den zu schaffenden Regelungen zum besonderen "Schutz von Berufsgeheimnisträgern" können diese massiven Bedenken nicht entkräften. Vielmehr steht zu befürchten, dass - analog zu dem vor wenigen Tagen verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung - auch hier kein wirksamer Schutz, sondern vielmehr eine Relativierung des Schutzes der Berufsgeheimnisträger zu erwarten ist. Damit wäre dann allerdings aus medienpolitischer Sicht der Schutz der Journalistinnen und Journalisten, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis nicht nur nachhaltig beschädigt, sondern gänzlich gefährdet.
Aus diesen Gründen setzen sich die Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden sollte. Bevor ein solches heimliches Ermittlungsinstrument, mit dem tief in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung sowie in den geschützten Bereich der Berufsgeheimnisträger eingegriffen wird, eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, wie auch deren Grenzen, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Voraussetzungen hinreichend geklärt und die Notwendigkeit und Tauglichkeit eines solchen Instruments hinreichend dargelegt werden. Auch macht es aus Sicht der Medienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion keinen Sinn, heute den populistischen Forderungen des Bundesinnenministers nachzugeben, um sich dann wenige Monate später vom Verfassungsgericht die Unmöglichkeit eines solchen heimlichen Ermittlungsinstrumentes bestätigen zu lassen.

 

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