
Der Deutsche Bundestag beschließt heute die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Reform treibt den Abbau von Barrieren in der Bundesverwaltung weiter voran.
 
Veröffentlicht in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag beschließt heute die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die Reform treibt den Abbau von Barrieren in der Bundesverwaltung weiter voran.
Mit dem neuen BGG wird Leichte Sprache für Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen jetzt gesetzlich verankert. Das ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung. Bundesbehörden sollen mehr Informationen in Leichter Sprache anbieten und bei Bedarf auch Bescheide und Vordrucke in Leichte Sprache übersetzen.
Das BGG sieht eine Vielzahl weiterer Neuerungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Barrieren werden nun auch bei kleineren Baumaßnahmen beseitigt, eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit berät und unterstützt die Verwaltung und durch eine Schlichtungsstelle sollen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte einfacher einfordern können. Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verbesserungen erzielt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Bundesbehörden über den Stand der Barrierefreiheit in ihren Gebäuden und ihrer Informationstechnik nicht nur berichten müssen, sondern nun auch verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum Abbau von Barrieren vorzulegen haben. Denn Barrieren, die wir kennen, müssen wir auch angehen. Außerdem wurde klargestellt, dass Barrierefreiheit immer auch bedeutet, alle notwendigen Hilfsmittel nutzen zu dürfen. Beispielsweise tragen auch Blindenführ- und Assistenzhunde dazu bei, Barrieren zu überwinden.
Als SPD-Bundestagsfraktion freuen wir uns, dass das BGG mit diesem Beschluss nach 14 Jahren endlich weiterentwickelt wird und wir die UN-Behindertenrechtskonvention damit einen weiteren Schritt umgesetzt haben.
Homepage Katja Mast MdB
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