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Licht und Schatten bei neuen Regeln für Ratingagenturen

Veröffentlicht in Europa


Peter Simon MdEP

Die vom EP geforderte noch stärkere Regulierung scheitert an
Mitgliedstaaten.

"Das Europäische Parlament hat Konsequenzen aus dem intransparenten Handeln und den fragwürdigen Entscheidungen, mit denen die Ratingagenturen die Krise immer wieder befeuert haben, gezogen. Eingriffe in die politische Agenda durch fragwürdige Länderratings kurz vor Gipfeltreffen gehören der Vergangenheit an, fehlerhafte Einschätzungen der Ratingagenturen können Konsequenzen haben.

Eine noch weitergehende Regulierung war mit den Mitgliedstaaten aber leider nicht zu machen", bringt das Mitglied des federführenden Wirtschafts-und Währungsausschusses Peter SIMON, die wichtigsten vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung beschlossenen Neuerungen auf den Punkt.

Zukünftig dürfen Ratingagenturen einen Mitgliedstaat nur bis zu dreimal im Jahr bewerten und müssen die Zeitpunkte für die Bewertungen bereits am Ende eines Jahres für die darauffolgenden zwölf Monate festlegen. "Die Ratingagenturen sollen Informationen liefern und nicht bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik mitmischen, die allein den gewählten Volksvertretern obliegt. Wir haben den Ratingagenturen deshalb wieder einen angemessenen Platz zugewiesen", erläutert der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON.

Auf Druck der Sozialdemokraten und gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten konnte das Europäische Parlament durchsetzen, dass Ratingagenturen zukünftig für ihr Fehlverhalten haften. "Leider haben die Mitgliedstaaten aber trotzdem durchgesetzt, dass die Beweislast bei den Geschädigten liegt. Wir hatten uns für einen noch umfassenderen Verbraucherschutz stark gemacht" kritisiert Peter SIMON. "Zudem hatte ich gefordert, den Interessenskonflikten bei den Eigentümerstrukturen einen Riegel vorzuschieben", so das Mitglied des Wirtschafts-und Währungsausschusses weiter. Auf seine Initiative hin entschied sich der Wirtschafts-und Währungsausschuss noch dafür, diese Beteiligungen zumindest auf 2% zu begrenzen. Auf Druck der Mitgliedstaaten wurde dieser Wert wie im Vorschlag der Europäischen Kommission wieder auf 10% angehoben "Der Anteilseigner einer Ratingagentur darf auch künftig Staatsanleihen von Staaten oder Anteile an Unternehmen halten, die wiederum von seiner Ratingagentur gerated werden. Ob diese Papiere sich positiv oder negativ entwickeln, hängt also ganz erheblich von dem Rating ab, das seine Agentur erstellt. Da sind Interessenskonflikte doch schon vorprogrammiert. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar", kritisierte Peter SIMON deshalb in der Plenardebatte zum Thema.

"Die neuen Regeln sind ein wichtiger Schritt, doch schon jetzt ist klar, dass wir bei der für 2016 vorgesehenen Revision der Vorschriften alles daran setzen müssen, diese Lücken endgültig zu schließen", fordert Peter SIMON abschließend.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558

 

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