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Initiative von Rot-Grün: Raus aus der Staatshaftung bei Bankenkrisen

Veröffentlicht in Bundespolitik

Peer Steinbrück, Leiter des Fraktionsprojekts Neuregelung der Finanzmärkte, und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin hatten Ende 2012 einen gemeinsamen Plan zur Bändigung der Banken und Finanzmärkte angekündigt. In dieser Sitzungswoche nun haben SPD und Grüne den Antrag "Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte – Für eine starke Europäische Bankenunion zur Beendigung der Staatshaftung bei Bankenkrisen" in den Bundestag eingebracht.

Die Krise des Euroraums ist vor allem auf eine Krise der Banken und der Finanzmärkte zurückzuführen. Der Finanzsektor ignorierte Risiken und vergab übermäßig Kredite – nicht zuletzt aufgrund vielfacher Deregulierung. Insbesondere kam es in einzelnen Ländern des Euroraums zu einem starken Anstieg der privaten Verschuldung und zu Vermögensblasen auf den Immobilienmärkten, finanziert durch massive Kapitalflüsse aus dem inner- und außereuropäischen Ausland. Durch die Finanzkrise kam es dann wiederum zu Kreditausfällen. Das führte nicht nur zu andauerndem Vertrauensverlust in den Finanzmarkt, sondern auch zu Zahlungsproblemen des Bankensektors. In der Debatte zu der rot-grünen Initiative sagte Peer Steinbrück: "Die Folgen der Finanzkrise kosten mehr als Geld, sie kosten Vertrauen. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, die Steuerzahler zu schützen."

Die Politik musste erkennen, dass die Insolvenz einzelner sogenannter systemrelevanter Banken mit Dominoeffekten für das gesamte Banken- und Finanzsystem verbunden gewesen wäre und keine geeigneten Regelungen zur Abwicklung und Insolvenz von Banken existierten, um das zu verhindern. Um die Gesamtwirtschaft zu schützen und private Kundeneinlagen zu sichern, wurden Banken zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerettet. Der dadurch verursachte Anstieg der öffentlichen Verschuldung führte in die Zahlungsfähigkeit einzelner Länder und den Zusammenhalt des Euroraums.

Ursachen, nicht nur Symptome der Krise bekämpfen

Um die seit der Finanzmarktkrise verlorene Stabilität in Europa zurückzugewinnen, um die Rezession zu überwinden und Staatsverschuldung auf Dauer zu senken, müssen die Ursachen der Krise, nicht nur ihre Symptome bekämpft werden. Um Vertrauen wiederzugewinnen, ist die Bändigung der Finanzmärkte unausweichlich. Wer Risiken eingeht, muss auch haften. Erste Schritte sind ein europäisches Abwicklungsregime und eine europäische Abwicklungsbehörde für insolvente Banken sowie ein Bankenfonds, mit dem die Eigentümerinnen und Eigentümer der Banken, die von Gewinnen profitieren, in Zukunft auch selbst für die Kosten bei Restrukturierung und Rekapitalisierung aufkommen. Die bisherige europäische Aufsichtsarchitektur genügt diesen Anforderungen bei weitem nicht. In dem gemeinsamen Antrag (Drs. 17/11878) plädieren die Fraktionen der SPD und der Grünen für eine europäische Bankenaufsicht zur direkten Kontrolle grenzüberschreitend tätiger, systemrelevanter Banken und zur Bekämpfung systemischer Risiken. Peer Steinbrück sagte dazu im Plenum: "Die Steuerzahler müssen entlastet werden, es geht hier um eine Krise labiler Banken und ungezähmter Finanzmärkte." Es könne nicht sein, dass Banken ein Drohpotenzial besäßen, Staaten zu erpressen, frei nach dem Motto, scheitern wir, scheitert eure Volkswirtschaft.

Die Einführung europaweit harmonisierter Mindeststandards für Einlagensicherungssysteme und eines europaweit einheitlichen Sanierungs- und Abwicklungsregimes für Kreditinstitute können bei richtiger Ausgestaltung und konsequenter Umsetzung wichtige Bedingungen sein, um die Staatshaftung für den Bankensektor zu beenden.

Private Kundeneinlagen absichern

Nötig ist jedoch mehr als die von der Kommission vorgeschlagenen Etablierung eines einheitlichen europäischen Abwicklungsregimes:

- Erstens die Errichtung einer europäischen Abwicklungsbehörde, um künftig grenzüberschreitend tätige, systemrelevante Banken, die kurz vor einer Insolvenz stehen, in einem grenzüberschreitenden Verfahren geordnet restrukturieren oder abwickeln zu können.

- Zweitens die Einrichtung eines europäischen Bankenfonds um die notwendigen ergänzenden Finanzierungsmittel für eine Restrukturierung oder Abwicklung grenzüberschreitend tätiger, systemrelevanter Banken bereit zu stellen, bei denen eine Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung nicht ausreicht.

Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssen vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden. Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds eingesetzt werden, um darüberhinausgehende notwendige Finanzierungsmittel bereit zu stellen und die privaten Einlagen zu schützen.

Ziel muss sein, Zahlungsverkehr und private Kundeneinlagen abzusichern, die Finanzstabilität zu gewährleisten und das Erpressungspotenzial der Banken zu verringern, um eine Steuerfinanzierung der Bankenrisiken auszuschließen und eine Trennung von Staats- und Bankenrisiken zu vollziehen. Sowohl Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als auch private Kundeneinlagen sollen vor den Risiken einer Bankeninsolvenz geschützt werden.

Peer Steinbrück stellte klar: "Steuergerechtigkeit ist eine Demokratiefrage, sie betrifft das Gleichgewicht in unserer Gesellschaft".

 

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