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Katja Mast MdB (SPD)ruft auf zur Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV

Veröffentlicht in MdB und MdL

Jeder Mensch muss Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung haben.
Für mich und die SPD ist das nur gewährleistet, wenn die Gesellschaft füreinander solidarisch einsteht. Die Pläne von FDP-Gesundheitsminister Philipp Rösler unterlaufen diese Vorstellungen. Mit der vorgelegten Gesundheitsreform sollen alle Kostensteigerungen nur noch von den Versicherten über eine Kopfpauschale (Zusatzbeitrag) finanziert werden. Diese Reform bringt uns keinen Schritt weiter. Sie ist Klientelpolitik zu Lasten der Versicherten.

Mit dieser Reform steuert Deutschland geradewegs in eine Dreiklassen-Medizin:
1.Klasse für Privatversicherte
2.Klasse für Gesetzlich-Versicherte, die sich Zusatzversicherungen und Vorkasse bei den Ärzten leisten können 3.Klasse für den Großteil der Gesetzlich-Versicherten, die sich nichts Zusätzliches leisten können

Das ist die Spaltung unserer solidarisch-organisierten Gesundheitsversorgung. Deshalb rufe ich alle auf, die Petition "Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge. Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV" vom 22.09.2010 beim Deutschen Bundestag zu unterzeichnen.

Hier finden Sie Informationen zu den Sozialabbau-Plänen des Gesundheitsministers. Eine Unterzeichnung der Petition ist hier möglich.

Gemeinsam handeln für eine solidarische Gesellschaft!

Petition: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge -

Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 22.09.2010

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" der Bundesregierung dahingehend geändert wird, dass die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) für GKV-Mitglieder sowie das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge ausgeschlossen werden und stattdessen die vollständige paritätische Beitragsfinanzierung von Arbeitgebern und GKV-Mitgliedern hergestellt wird.

Begründung
Der am 22.09.2010 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)“ der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass die bestehenden Zusatzbeiträge künftig von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch einkommensunabhängig erhoben werden dürfen, um finanzielle Defizite zu decken. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zur GKV bei 7,3 Prozentpunkten eingefroren werden sollen. Diese geplanten Maßnahmen würden dazu führen, dass künftige Kostensteigerungen in der GKV ausschließlich von den GKV-Mitgliedern in Form von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen (Kopfpauschalen) bezahlt werden müssten.

Nach dem o. g. Gesetzentwurf ist davon auszugehen, dass die Belastungen der GKV-Versicherten insgesamt unverhältnismäßig hoch steigen oder Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden, wenn ein Teil der heutigen Beitragsfinanzierung – der Arbeitgeberbeitrag – auf dem Niveau von 2011 eingefroren wird.
Zudem wird ein grundlegendes Prinzips des Sozialstaats, das Solidarprinzip, zumindest mittel- und langfristig in sein Gegenteil verkehrt. So führen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) dazu, dass Geringverdienende im Vergleich zu Besserverdienenden überproportional stark belastet werden. Da die künftigen Kostensteigerungen ausschließlich über pauschale Zusatzbeiträge finanziert werden sollen, ist davon auszugehen, dass der Anteil von pauschalen Zusatzbeiträgen an der Finanzierung der GKV mittel- und langfristig stark zunimmt und zu einer unsozialen Belastungsverteilung führen wird. Diesen Problemzusammenhang kann auch der geplante „Sozialausgleich“ nicht lösen, weil nach dem o. g. Gesetzentwurf nicht die realen pauschalen Zusatzbeiträge, die die Versicherten leisten müssen, ausgeglichen werden, sondern nur ein theoretischer Durchschnittswert.

 

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