SPD Illingen / Schützingen

 

Fragen und Antworten zu A 8

Veröffentlicht in MdB und MdL

Katja Mast MdB ist höchst unzufrieden, wie die Regierung das Thema Westtangente behandelt

Statement Katja Mast:
"Die Antwort der Bundesregierung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Es gibt keine Begründung dafür, wieso die Westtangente beim jüngsten "Geldsegen" aus Berlin nicht zum Zug kam und die Bundesregierung spricht zum ersten Mal von 4. Teilabschnitten bei der Westtangente, ohne klar zu benennen, welche Konsequenzen dies auf die Wohngebiete im Arlinger, Keltern oder Birkenfeld hat. Das ist für mich willkürliche Spatenstichpolitik zu Lasten von uns in Pforzheim und dem Nordschwarzwald.

Seit Jahrzehnten wollen wir die Westtangente. Das Land hat sie sehr hoch priorisiert. Wieso die schwarz-gelbe Bundesregierung das ignoriert, ist die große unbeantwortete Frage.

Auch die neue Aussage, der erste Bauabschnitt der Westtangente sei in vier Abschnitte gegliedert, ist Augenwischerei. Was nutzt uns eine Westtangente, die auf der Dietlinger Straße endet und nicht bis ins Brötzinger Tal führt? Was heisst das für die Bewohner in Dietlingen, im Arlinger, Birkenfeld oder in Ersingen und Remchingen? Um diese Antwort mogelt sich das Bundesverkehrsministerium herum und argumentiert, dass kein Wohngebiet direkt betroffen sei, obwohl danach nicht gefragt war.

Ich werde weiter dran bleiben und meine nächste Frage an die Bundesregierung ist schon in Arbeit. Das dürfen wir uns hier vor Ort nicht gefallen lassen: Fadenscheinige Argumente für andere Projekte und in der Belastungsfrage ausweichende Antworten - das lasse ich als Abgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis nicht zu."

Antwortschreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung • 11030 Berlin
Frau Katja Mast MdB
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin
Datum: Berlin, 1 9. 12. 12 Seite 1 von 2

Sehr geehrte Frau Kollegin,

Ihre Frage Nr. 110/Dezember:
Welche Kriterien wurden Seitens der Bundesregierung beim Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II für die Vergabe der Mittel für die einzelnen Projekte zu Grunde gelegt und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die vorgelegte Prioritätenliste der baureifen und nicht im Bau befindlichen Bundesfernstraßenmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg als berücksichtigt an?

Ihre Frage Nr. 111/Dezember:
Wieso wurde diese im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen?
beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 110/Dezember und 111/Dezember werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Grundlage für die Verteilung der auf die Bundesfernstraßen entfallenden Mittel des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II (IBP II) ist die Investitionsquote des Investitionsrahmenplans. Diese ist auch Grundlage bei der Verteilung der Haushaltsmittel für Bedarfsplanmaßnahmen und basiert auf den Länderanteilen am Gesamtfinanzbedarf des Investitionsrahmenplans unter Berücksichtigung von Sonderfinanzierungen wie z. B. die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, die Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen und die ÖPP-Projekte. Die zum Bau freigegebenen Projekte in Stadtstaaten werden vorab bedarfsorientiert finanziert. Aufgrund des hohen Finanzbedarfs der in Bau befindlichen Projekte wurden die für Baden-Württemberg vorgesehenen Mittel des IBP II überwiegend zur Verstärkung der laufenden Neubauvorhaben vorgesehen. Darüber hinaus wurden Neubeginne von Bedarfsplanmaßnahmen berücksichtigt, die Bestandteil der vorgelegten Prioritätenliste des Landes sind.

Ihre Frage Nr. 112/Dezember:
Wie könnte eine Stückelung von Baumaßnahmen, hier B 463 Westtangente Pforzheim, 1. Bauabschnitt B 10 – B 294 aus Sicht der Bundesregierung aussehen und welche verkehrlichen Konsequenzen hat das auf die tangierten Straßen und betroffenen Wohngebiete in diesem Bereich?
beantworte ich wie folgt:

Die Maßnahme B 463, Westtangente Pforzheim kann in 4 Teilabschnitte gegliedert werden wobei der 1. Teilabschnitt im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim-West an der A 8 bereits realisiert ist. Bei dem direkt anschließenden 2. Teilabschnitt (zwischen der Heilbronner Straße und der Dietlinger Straße) sind keine Wohngebiete direkt betroffen. Durch die eigenständige Verkehrswirksamkeit dieses Abschnittes ergeben sich im nachgeordneten Netz Verkehrsverlagerungen. Die weiteren Teilabschnitte umfassen den Bau des Arlinger Tunnels (einschl. Fluchtstollen) und den Bau des Knotenpunktes B 463/ B 294.
Nach Darstellung der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist mit Ausnahme des Abschnittes Arlinger Tunnel kein Wohngebiet direkt betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer

 

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