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Reinhold Gall: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“
Die Landesregierung hat nun offensichtlich einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der die Einführung des sog. Feuerwehrführerscheins erlaubt. Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt diesen längst überfälligen Schritt: „Die Rechtsgrundlage ist mittlerweile fast ein Jahr alt und die Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdienste brauchen diese Regelung dringend.“ Konkret ginge es darum, dass seit 1999 erworbene Führerscheine der Klasse B nur noch zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t berechtigen, Einsatzfahrzeuge aber meist schwerer sind. Viele jüngere Mitglieder der Einsatzdienste dürften daher nicht ans Steuer. „Die Neuregelung erlaubt es Fahrerlaubnisinhabern, nach einer organisationsinternen Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis 4,75 t zu fahren“, erläutert Gall. Möglich wurde diese Regelung durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion letzten Sommer. Im Land hatte Gall mehrmals eine rasche Umsetzung angemahnt.

