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Bundesteilhabegesetz bringt wesentliche Verbesserungen

Veröffentlicht in Bundespolitik

Am heutigen Donnerstag wird das Bundesteilhabegesetz in den Deutsche Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Es ist eine der ganz wichtigen Sozialrechtsreformen dieser Wahlperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion will im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner über weitere Verbesserungen beraten.

Der Entwurf für ein Teilhabegesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Insbesondere müssen Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, künftig deutlich weniger eigenes Geld dazu beisteuern als bisher. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, aus der Eingliederungshilfe einen echten Nachteilsausgleich zu machen. Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen auf Unterstützungsmaßnahmen ab, die bereits vor der Reha einsetzen und auf vereinfachte Reha-Antragsverfahren, mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen ab.

Darauf will die SPD-Bundestagsfraktion aufbauen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner beraten, welche weiteren Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden können. Uns geht es dabei u. a. um Fragen wie die des leistungsberechtigten Personenkreises, die Wahl des Wohnortes, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen durch den Arbeitgeber. Um rechtzeitig Erkenntnisse über die Wirkung des Teilhabegesetzes zu erlangen, ist es uns wichtig, dass die Umsetzung von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich, dass das Teilhabgesetz nach einer intensiven Erarbeitungsphase nun den Deutschen Bundestag erreicht und in die parlamentarische Beratung geht.

 

 

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