Datenschutzexperte Andreas Stoch: „Es ist höchste Zeit, den Datenschutz im Land neu zu organisieren, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden“
 
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Datenschutzexperte Andreas Stoch: „Es ist höchste Zeit, den Datenschutz im Land neu zu organisieren, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden“
Auf eine Parlamentsinitiative der SPD-Landtagsfraktion hat das Innenministerium jetzt eingeräumt, dass Google auch mit seinem Web-Programm „Google Analytics“ massiv gegen den Datenschutz verstößt. Das Innenministerium hat den Verdacht der SPD bestätigt, dass die so gewonnenen Daten direkt im Google-Rechenzentrum in Amerika verarbeitet werden und damit nutzerspezifische Werbungs-Profile erstellt werden können. Ähnlich wie der Fotodienst „Google Street View“ sorgt „Google Analytics“ seit Wochen für große Unruhe unter Internetnutzern.
Angesichts dieser unzulässigen massenhaften Ausspähung sei die Datenschutzbehörde im Innenministerium heillos überfordert, erklärt der Datenschutzexperte Andreas Stoch: „Es ist höchste Zeit, den Datenschutz im Land neu zu organisieren, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.“
Die kostenlose Software bietet Website-Betreibern die Möglichkeit, die Besucher ihrer Seiten auszuspionieren, ohne dass diese davon wissen. So kann etwa ermittelt werden, in welcher Region die Besucher der Internetseiten wohnen, welche Seiten sie vorher angeschaut haben, wie sie sich im Internet bewegen, wohin sie weiterklicken, wann sie die Seite verlassen und wann sie wiederkommen.
Das Innenministerium bestätigte in seiner Antwort auch die Befürchtung der SPD, dass die mit „Google Analytics“ gewonnen Daten mit anderen bei Google gespeicherten personalisierten Daten des jeweiligen Internetnutzers kombiniert werden können, so etwa mit den Daten aus dem Google-E-Mail-Dienst des Nutzers oder aus der Google-Suchmaschine.
Das Innenministerium weist zwar darauf hin, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden „seit längerem“ in Kontakt mit Google stünden. Damit soll erreicht werden, dass das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen so gestaltet, dass für eine datenschutzgerechte Nutzung durch die Webseitenbetreiber keine individuellen Anpassungen mehr erforderlich sind. Aber: „Die entsprechenden Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagt das Ministerium. „Dies klingt wie der verzweifelte Hilferuf einer Behörde, die gegen Windmühlenflügel ankämpft und die weiß, dass sie für diese Auseinandersetzung mit Google überhaupt nicht angemessen ausgestattet ist, weder personell noch finanziell“, erklärt Stoch. Die Aufforderungen des Innenministeriums an Webseitenbetreiber, die „Google Analytics“ einsetzen, „künftig die Rechtslage zu beachten“, seien vor diesem Hintergrund schlicht lächerlich.
Stoch fordert die Landesregierung auf, den Datenschutz im Land für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich entsprechend den von der SPD-Fraktion vorgelegten Eckpunkten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu bündeln und diese Behörde künftig als oberste Landesbehörde direkt an den Landtag anzugliedern. Der Landesdatenschutzbeauftragte müsse unmittelbar vom Landtag gewählt und die neue Datenschutzbehörde bis 2012 mindestens auf 30 bis 35 Stellen aufgestockt werden. „Wir brauchen endlich eine unabhängige und schlagkräftige Datenschutzbehörde, die das Grundrecht auf Datenschutz auch wirksam durchsetzen kann“, betont der Datenschutzexperte.
Homepage Andreas Stoch
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