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Veto gegen rückwärtsgewandten EU-Haushalt auf Pump

Veröffentlicht in Europa


Peter Simon MdEP

Europaparlament lehnt Entwurf der Staats-und Regierungschefs für künftigen EU-Haushalt ab

Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg den auf dem letzten EU-Gipfel im Februar vorgelegten Entwurf der Staats-und Regierungschefs für den EU-Haushalt von 2014-2020 mit großer Mehrheit abgelehnt. "Der Haushaltsentwurf der Staats-und Regierungschefs ist in dieser Form inakzeptabel, da er die völlig falschen Schwerpunkte setzt und zudem ein rechtswidriger Defizithaushalt mit Ansage ist. Mit uns ist ein solcher rückwärts gewandter EU-Haushalt auf Pump nicht zu machen", stellt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON klar.

"Im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission haben die Staats-und Regierungschefs den Rotstift vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie bei der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen angesetzt, während direkte Agrarsubventionen nahezu unangetastet blieben. Gerade Baden-Württemberg, das Innovationsregion Nummer Eins in Europa ist, wäre bei einem so rückwärts gewandten EU-Haushalt überproportional betroffen. Hier muss nachgebessert werden", fordert das Mitglied des Wirtschafts-und Währungsausschusses.

Ein klares Veto gab es seitens der Europaabgeordneten auch gegen den Vorschlag der Staats-und Regierungschefs, die Europäische Union im Zeitraum 2014-2020 finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höhe von 960 Mrd. EUR eingehen zu lassen, dafür aber nur 908 Mrd. EUR aus den nationalen Haushalten zur Verfügung stellen zu wollen. "Allein in diesem Haushaltsjahr schieben wir wegen vergleichbaren Tricksereien der Staats-und Regierungschefs in der Vergangenheit ein Defizit von 16 Milliarden Euro vor uns her und jetzt sollen offenbar solche Schuldenhaushalte zukünftig de facto institutionalisiert werden. Das ist unverantwortlich und laut EU-Vertrag zudem verboten", unterstreicht Peter SIMON.

Hintergrund:
Bei der Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU wird zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen unterschieden. Verpflichtungen bezeichnen die mögliche Obergrenze der rechtlich verbindlichen Versprechungen der EU für die gesamte Laufzeit des Finanzrahmens. Die Zahlungen hingegen sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben bzw. tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Der Europäische Rat legte im Februar einen Entwurf für die Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 vor, der eine maximale Höhe an Verpflichtungen der EU von 960 Mrd. EUR vorsieht, während die Zahlungen der Mitgliedsländer an die EU nur 908 Mrd. EUR betragen sollen. Dies könnte zu einem Defizit von bis zu 52 Mrd. Euro führen.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. +32 228 47558

 

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