SPD Illingen / Schützingen

 

SPD lehnt neues Polizeigesetz ab - Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten nicht gewahrt

Veröffentlicht in Landespolitik

Reinhold Gall spricht im Plenum zum Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz, der heute verabschiedet werden soll:

"Leider kann unsere Bewertung des Gesetzentwurfes in der zweiten Lesung nicht besser ausfallen als in der ersten, da CDU und FDP nicht bereit waren auch nur ansatzweise Änderungswünsche der Opposition zu diskutieren, geschweige sie zu berücksichtigen Deshalb bleibt dieses Gesetz ein schlechter Kompromiss zwischen CDU und FDP und sie verspielen die Chance, ein solch wichtiges Gesetz auf eine breite parlamentarische Grundlage zu stellen.

Zu begrüßen bleibt, dass sich der Innenminister in weiten Bereichen mit seinen ursprünglichen Absichten nicht durchsetzen konnte. Stichworte sind: die online-Durchsuchung, Videoatlas oder eine vollumfängliche präventive Telefonüberwachung, wenngleich wir sicher sind, dass bei jeder sich bietenden Gelegenheit neue Versuche unternommen werden, vermeintliche Sicherheit zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte auszuspielen. Wichtig ist uns, dass im Gesetz wesentliche Bereiche, d.h. Handlungsmöglichkeiten aufgenommen sind oder erweitert werden, von denen wir und insbesondere auch die Polizei der Auffassung sind, dass sie die Möglichkeit bieten, die Aufgabe der Verbrechensvermeidung und –bekämpfung deutlich zu verbessern. Im Einzelnen ist dies
  • die Erweiterung der Auskunftspflicht zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit
  • der Einsatz von GPS-Geräten und Imsi-Catchern zur Ortung von Handygeräten und zur Unterbrechung von Telekommunikationsverbindungen
  • die Beschlagnahmemöglichkeiten zum Schutz vor Straftaten zu verbessern oder auch die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu erleichtern
  • die Verfahrensvereinfachung bei in Gewahrsamnahme
  • die Ausweitung der Kompetenzen des Grenzzolldienstes
  • die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage eines polizeilichen Platzverweises verbunden mit einem Aufenthaltsverbot sowie die Möglichkeit eines Wohnungsverweises, einem Annäherungs- und Rückkehrverbotes in Fällen häuslicher Gewalt
Diese Handlungsmöglichkeiten sind der Polizei wichtig und werden sie in ihrer Arbeit maßgeblich unterstützen bzw. ihrer Arbeit die erforderliche gesetzliche Grundlage bieten. Deshalb werden wir diesen Maßnahmen zustimmen, obwohl auch sie in Teilen nicht unumstritten sind. Das wissen wir, aber in der Abwägung zwischen den Interessen der Sicherheitsbehörden zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung, welches auch die unsrigen sind, und dem hohen Gut der Freiheit und der Interessen des Einzelnen halten wir die Maßnahmen noch für ausgewogen. Nicht mehr für ausgewogen halten wir die nahezu unbegrenzte Möglichkeit der Videoüberwachung und die viel zu weit reichenden Möglichkeiten der Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen. Diese Maßnahmen sind ein zu starker Eingriff in die bürgerliche Freiheitssphäre und ist mit uns deshalb nicht zu machen. Wir haben Ihnen in diesen beiden Bereichen wiederholt Gesprächsangebote gemacht und unsere Zustimmung signalisiert, wenn wir uns darauf hätten einigen können, diese technischen Mittel nur anlassbezogenen einzusetzen, d.h. dann, wenn eine akute Gefahr besteht bzw. ein konkreter Verdacht gegeben ist. Aber auch dieses Angebot haben Sie ausgeschlagen. Hier hätten wir zumindest von der FDP erwartet, dass sie sich gesprächsbereit zeigt, leider Fehlanzeige, ebenso beim Widerstand gegen die deutliche Erweiterung der Speicherzeit von erhobenen Daten, was dem Kerngedanken der Videoüberwachung widerspricht, nämlich dass sofort und direkt eingegriffen werden kann, wenn es Auffälligkeiten gibt. Deshalb hier ein Änderungsantrag der die Löschung diesbezüglicher Bildaufzeichnungen nach 48 Stunden zum Ziel hat. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Kommunen solche Örtlichkeiten mittels Kameras überwachen können sollen, deren Kriminalitätsbelastung deutlich über der anderer Bereiche des Gemeindegebietes liegen. Dies hätte zur Folge, dass auch in Gemeinden mit absolut geringer Kriminalitätsbelastung Videoüberwachung durchgeführt werden könnte, wenn es zu Abweichungen dieser geringen oder gar keiner Kriminalitätsbelastung kommt. D.h. der Ausnahmecharakter dieses Instrumentes läuft Gefahr, ausgehöhlt zu werden. Zudem führt diese Regelung dazu, dass es im Land völlig unterschiedliche Anwendungshürden gibt. Vieles in Ihrem Gesetz stützt sich nach wie vor auf abstrakte Gefährdungen, ermöglicht, ja verursacht geradezu enorme Datenmengenspeicherungen, die kaum geeignet sein dürften, Straftaten zu verhindern und stellt alle Personen z.B. bei der Datenspeicherung von Prüffällen zwei Jahre unter Generalverdacht. Deshalb auch hierzu einen Änderungsantrag mit dem wir beantragen in Artikel 1 im § 38 den Absatz b zu streichen. Mit ihrer ausufernden Datenspeicherung machen sie letztendlich nichts anderes, als den Heuhaufen der Datenspeicherung zu vergrößern und übersehen dabei, dass die Nadel hierdurch eher schwerer zu finden sein wird als vorher. All dies zeigt, dass das Gesetz trotz Veränderungen im Anhörungsverfahren immer noch geprägt ist von einem Geist der starken präventiven Eingriffsrechte. Das Gesetz überdehnt unseres Erachtens an entscheidenden Stellen die Gesetzgebungskompetenz des Landes über den Bereich der Gefahrenabwehr hinaus und setzt die Anlassschwelle für den Einsatz zusätzlicher technischer Mittel zu niedrig an. Ablehnen werden wir auch die von ihnen beabsichtigte Aufhebung der institutionellen Trennung von Polizei und Geheimdienst. Gerade diese Trennung ist aber eine zentrale Rechtsstaatliche Errungenschaft, die es zu erhalten gilt. Auch wenn sie es nicht offen ansprechen, aber der von ihnen im Gesetz vorgesehene projektbezogene Datenaustausch führt zu einer Antiterrordatei auf Landesebene was unseres Erachtens verfassungsrechtlich zumindest bedenklich ist. Im Übrigen sollte man sich eher zum Grundsatz machen, nicht alle Eingriffe, die das Verfassungsrecht vielleicht gerade noch ermöglicht, auch politisch umzusetzen oder gar zu versuchen diese Grenze immer wieder zu verschieben, wie sie dies unter anderem bei der unterschiedlichen Handhabung des Schutzes zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger tun. Kein anderes Bundesland außer Thüringen hat eine solch differenzierte und nach unserer Auffassung ungerechtfertigte Sichtweise, in ihrem Polizeigesetz und sie ist –wie wir meinen, auch durch die bisherige Rechtssprechung nicht gedeckt. Ich sage Ihnen: Die vermeintliche Stärke die sie mit diesem Gesetzentwurf demonstrieren wollen werden sie nicht erreichen. Denn Stärke bei der inneren Sicherheit erreicht man nicht durch immer weitere Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte und durch die Nutzung aller technischen Möglichkeiten, dessen Wirksamkeit doch seit der Einführung der Rasterfahndung fraglich bleibt, sondern in dem man Vertrauen in und für die Sicherheitskräfte schafft, ihnen nicht die Motivation durch unzureichende Personalausstattung, schlechte Bezahlung und mangelnde Berufsperspektiven nimmt. Wir sagen Ja zu den Instrumenten die die Polizei tatsächlich benötigt, Ja zum Einsatz der technischen Möglichkeiten die unsere Polizei rechtsstaatlich einwandfrei und wirkungsvoll einsetzen kann, aber wir sagen Nein zu ihrem technischen Firlefanz und Nein zu den Bereichen in denen sie erneut versuchen die Balance zwischen bürgerlichen Freiheitsrechten und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Menschen zu verschieben."
 

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