Alleinerziehend - nicht immer einfach... (Bildquelle: photocase.com // melrose) Die SPD-Fraktion begrüßt, dass der Bundesrat mehrheitlich den Versuch der Landesregierung abgelehnt hat, den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden teilweise zu streichen. Weder die voreilige Verkündung ihres angeblichen Erfolgs durch Finanzminister Stächele, noch die heutige Rechtfertigung von Sozialministerin Stolz hätten die Niederlage im Bundesrat verhindert. „Mappus ist mit seinem ersten Sparvorschlag gegen sozial Schwache in Berlin kräftig auf die Nase gefallen“, erklärt der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Reinhold Gall MdL.
Darin zeige sich auch nach der heute verzögerten Entscheidung bei den Laufzeiten von Atomkraftwerken und der kürzlichen Streichliste für den Straßenbau, dass die Landesregierung in Berlin kaum etwas zu sagen hat. Zudem habe der Ministerpräsident mit diesem Vorstoß seine eigene Aussage, bei Kindern nichts streichen zu wollen, selbst widerlegt. „Es ist gut, dass die Ländermehrheit im Unterschied zu Mappus auf die oft prekäre Lebenssituation von Alleinerziehenden Rücksicht nimmt“, sagt Gall.
Der Unterhaltsvorschuss tritt ein, wenn die Väter der Kinder keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlen. Die Jugendämter bemühen sich dann - auch mit rechtlichen Mitteln - die vorgelegten Beträge von den Vätern erstattet zu bekommen. Nach dem Willen der Landesregierung hätten Kinder von Alleinerziehenden zukünftig dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten sollen, wenn die Mütter mit einem neuen Partner zusammenleben. Allerdings bestehe zwischen den neuen Partnern der Mütter und den Kindern keine zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung. „Alleinerziehende Mütter sollten nicht vor die Wahl gestellt werden, ob sie eine neue Bindung eingehen oder ob für ihr Kind ein ausreichendes Einkommen gesichert ist“, fordert die SPD-Fraktion.