Quelle: photocase.com, Fotograf: The Listen-To-It Network Als „längst überfällig und dafür umso begrüßenswerter“ bezeichnet der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Gall (Obersulm) das Urteil des Bundesverfassungs Gerichtes, das einer Klage der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland gegen das freizügige Ladenschlussgesetz des Landes Berlin stattgegeben hat. In Berlin war die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage aufgrund der generellen Öffnung an Adventssonntagen und zahlreicher Ausnahmeregelungen zuletzt auf zehn Stück pro Jahr angestiegen.
„Es ist richtig, dass das Verfassungsgericht hier einen Riegel vorschiebt, bevor andere Länder auf die Idee kommen, ihre Ladenöffnungszeiten ebenfalls weiter zu flexibilisieren“, kommentiert Reinhold Gall die Entscheidung und richtet einen warnenden Appell an die Landesregierung: „Insbesondere der kleine Koalitionspartner versucht immer wieder, das Ladenschlussgesetz so weit wie möglich auszuhebeln. Möge das Karlsruher Urteil den Kollegen der FDP eine Mahnung sein!“
Der SPD-Politiker, der in engem und regelmäßigem Austausch mit Vertretern der Kirchen steht, wertet den Schutz des Sonntags höher als den Wunsch mancher Händler, sonntags zu öffnen. „Aber auch Menschen, für die der Sonntag keine religiöse Bedeutung hat, haben das Recht auf einen gemeinsamen freien Tag in der Woche“, stellt Gall klar. Wenn es den Sonntag als strukturierendes Element in der Zeitplanung der Menschen nicht mehr geben würde, hätte dies weit reichende Folgen z.B. für das Familienleben. „Am Ende würde das dazu führen, dass jeder an einem anderen Tag frei hat und sich Familien und Freunde für gemeinsame Unternehmungen oder bloßes Beisammensein einer Terminplanung wie in der Arbeitswelt bedienen müssten“, warnt Reinhold Gall.
Natürlich gebe es Berufsgruppen wie Krankenschwestern oder Busfahrer, bei denen Sonntagsarbeit unvermeidbar sei, erkennt Gall an. In diesen Bereichen hätten die Tarifpartner dafür zu sorgen, dass Sonntagsarbeit wenigstens ordentlich bezahlt werde.