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Regierung fördert Teilhabeberatung in der Region

Veröffentlicht in Bundespolitik

Mast: "Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung durch unabhängige Beratung"

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben der letzten Legislatur gewesen. Mit ihm wird gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt. Katja Mast hatte dies federführend für ihre Fraktion mit CDU und CSU verhandelt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert in Pforzheim und dem Enzkreis nun zwei Projekte zur "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) mit insgesamt knapp 400.000€. In der Region erhält das EUTB-Angebot des Vereins „miteinanderleben“ und der Lebenshilfe eine Bundesförderung.

"Das ist unheimlich wertvoll. Menschen mit Behinderung sollen unabhängig am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben. Das Beratungsangebot hilft ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Möglichkeiten. Ich bin froh wieder einmal einen Baustein meines ganz persönlichen Engagements in Berlin hier bei uns vor Ort zu würdigen", so Mast. Besonders hervorzuheben sei, dass Menschen mit Behinderung und deren Angehörige durch Menschen mit Behinderungen beraten werden können.

"Die niedrigschwellige Beratung profitiert in ihrer Unabhängigkeit von der Trennung der Leistungsträger und Leistungserbringer.", so Mast "ob Wohnen, Job oder Lebensplanung – dadurch kann eine zielgenauere Erbringung der Leistungen erreicht werden." Mast betont zudem die Vorbildfunktion des Enzkreises, der mit Anne Marie Rouvière-Petruzzi eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte beschäftigt, die Ansprechperson für Menschen mit Behinderung sei.

Mast selbst will sich im kommenden Frühjahr in einem Fachgespräch mit der Wirksamkeit und den Herausforderungen der EUTB vor Ort befassen. Die Weichen hierfür wurden beim Besuch des Staatssekretärs Dr. Rolf Schmachtenberg aus dem Bundessozialministerium im August diesen Jahres gestellt.

Insgesamt fließen 5,5 Millionen Euro durch Projektfördervorhaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Pforzheim und den Enzkreis.

 

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