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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins beschlossen

Veröffentlicht in Bundespolitik

Am 26. September 2008 hat der Bundestag den Koalitionsentwurf eines Kinderförderungsgesetzes (Drs. 16/9299, 16/10357) beschlossen.
Endlich schließt Deutschland mit dem Kinderförderungsgesetz zum europäischen Standard auf.
Unter rot-grün hatte die damalige Familienministerin Renate Schmidt mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz bereits begonnen, die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
deutlich auszubauen. Dank der SPD-Bundestagsfraktion wird das Tempo jetzt weiter verschärft.

Bis 2013 soll für 35 Prozent der Kinder ab dem ersten Geburtstag ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Damit werden zwei Ziele verfolgt: die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die frühe Förderung von Kindern.
Familie und Beruf passen besser unter einen Hut 90 Prozent der jungen Frauen wollen heute Kinder haben und einen Beruf ausüben. Auch immer mehr junge Männer wollen aktive Väter sein. Anfang 2007 benannte die gemeinsame Arbeitsgruppe des SPD-Parteivorstandes und der Bundestagsfraktion „Neue Akzente in der Familienpolitik”die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab einem Jahr, um den Eltern einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs garantieren zu können. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion gekämpft und sich trotz erbitterter Widerstände von CDU/CSU und Familienministerin von der Leyen durchgesetzt.
Mit dem Kinderförderungsgesetz erhalten die Eltern nun ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind nach den ersten zwölf Monaten. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen fehlender Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten.
Übrigens stellt der Rechtsanspruch auch sicher, dass Länder und Kommunen tatsächlich in den Ausbau von Kitas und Krippen investieren, denn sonst stehen sie bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2013 mit leeren Händen da.

Kita tut allen Kindern gut

Die SPD-Bundestagsfraktion will erreichen, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben, sich zu entwickeln. Studien belegen immer wieder, dass der frühzeitige Kitabesuch und die damit verbundene Förderung der Kleinsten sich positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirkt. Die Bildungsstudie des DIW vom Mai diesen Jahres nannte als Ergebnis, dass ein mehrjähriger Kitabesuch die Kinder fit für die Schule macht und elternhausbedingte Startschwierigkeiten ausgleicht. Damit verbessern sich die Bildungschancen der Kinder ungemein und Bildung ist schließlich das wichtigste Startkapital, was Kindern mit auf den Weg gegeben werden kann.

Der Bund beteiligt sich stark und dauerhaft

Damit der Ausbau bis 2013 auch gelingt, hat Finanzminister Peer Steinbrück bereits im letzten Jahr den Weg frei gemacht. Ohne die starke und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kinderbetreuung könnten Länder und Kommunen den Ausbau und den Betrieb der zusätzlichen Betreuungsplätze nicht schultern. Wäre es nach der Union und ihrer Ministerin gegangen, dann hätte der Bund sich lediglich an den Investitionskosten beteiligt. Doch nur mit einer Beteiligung an den Betriebskosten, die den Löwenanteil an den Kosten für Kinderbetreuung ausmachen, ist Ländern und Kommunen auch wirklich geholfen. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass von 2008 bis 2013 2,15 Milliarden Euro für Investitionen verwendet werden. Ab 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit 1,85 Milliarden Euro an den zusätzlichen Betriebsausgaben. Aber auch ab 2014 lässt der Bund die Länder nicht im Regen stehen, sondern er unterstützt sie jährlich mit 770 Millionen Euro bei der Finanzierung der Betriebskosten.

Stärkere Förderung privat-gewerblicher, gewinnorientierter Träger abgewehrt

Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Hause von Ministerin von der Leyen sah eine stärkere Förderung von privat-gewerblichen, gewinnorientierten Trägern vor. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich verhindert. Denn Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Gewinnorientierte Kitas führen über höhere Elternbeiträge zu mehr Ungerechtigkeit in der Bildung. Oder zu einem Kostenwettbewerb, der zu Lasten von Qualität und Arbeitsbedingungen geht. Beides wollen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht. Denn die SPD-Bundestagsfraktion steht im Interesse der Kinder für mehr Qualität und Chancengleichheit in der Bildung!

Dafür sollen öffentliche Mittel eingesetzt werden –und nicht für die Gewinne von privaten Anbietern!

Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen

Die Idee der CSU und auch von Teilen der CDU, ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einzuführen, ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Deshalb ist es nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Erst der nächste Bundestag wird darüber entscheiden. Das Betreuungsgeld ist kontraproduktiv, denn gerade benachteiligte Familien nehmen ihre Kinder aus der Kita und dies verschlechtert eine frühe Bildung –das zeigt das Beispiel Thüringen. Und somit wird die Chancengleichheit, die die SPD-Bundestagsfraktion für alle Kinder erreichen will, ausgebremst. Solange wir regieren wird es ein Betreuungsgeld deshalb nicht geben.

 

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