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Mehr Datenschutz am Arbeitsplatz

Veröffentlicht in Landespolitik


Bildquelle: photocase.com // Ingenium-Design

Bundesratsinitiative Baden-Württembergs zum Beschäftigtendatenschutz

Innenminister Gall: „Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen besser geschützt werden“

„Angesichts der seit Jahren immer wieder aufgedeckten dubiosen Überwachungspraktiken von Unternehmen ist es der Bundesregierung als großes Versäumnis anzulasten, dass es ihr in dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Gesetz zu regeln“, sagte der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 5. Juli 2013, bei der Einbringung einer Bundesratsinitiative zum Beschäftigtendatenschutz.

Baden-Württemberg fordert in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung insbesondere auf, bei den Verhandlungen zur sogenannten EU-Datenschutzgrundverordnung auf echte Spielräume für einen effektiven nationalen Beschäftigtendatenschutz hinzuwirken. „Dieser ist nicht nur zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolut notwendig, sondern liegt auch im Interesse der Unternehmen“, betonte Minister Gall. Beiderseitige Loyalität und beiderseitiges Vertrauen seien Grundvoraussetzung für ein gutes Betriebsklima und damit auch für gute wirtschaftliche Ergebnisse.

Auch wenn in vielen Unternehmen dieser Wert bereits erkannt werde, so gebe es doch immer wieder „schwarze Schafe“, die den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten missachteten. Deshalb verlange die Landesregierung, dass klare rechtliche Grundlagen geschaffen würden. Insbesondere solle die Bundesregierung sicherstellen, dass in Deutschland der ausufernden Videoüberwachungen genauso Einhalt geboten werde wie unzulässigen Fragen nach Krankheit oder Schwangerschaft bei Einstellungsgesprächen oder dem grenzenlosen Sammeln von Daten über Bewerber in sozialen Netzwerken.

Spielräume für wirksame nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz sehe er durch den Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene über die Datenschutz-Grundverordnung gefährdet. Diese Verordnung soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission grundsätzlich verbindliche und unmittelbareDatenschutzregelungen für alle EU-Mitgliedstaaten treffen. Auch wenn der Kommissionsentwurf den nationalen Gesetzgebern eigene Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz einräume, fürchtet Minister Gall, dass ein wirksamer nationaler Beschäftigtendatenschutz durch Verordnungsgrundsätze ins Hintertreffen geraten könnte.

„Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, ihren Einfluss auf EU-Ebene geltend zu machen, damit der Datenschutz von Beschäftigten auch künftig umfassend und nötigenfalls strenger als durch EU-Recht vorgegeben vom Bundesgesetzgeber geregelt werden kann“, betonte Innenminister Gall. Dies sei das Mindeste, was die Bundesregierung nach ihrem bisherigen Versagen leisten müsse. „Das Ziel, das wir erreichen müssen, ist klar: Beschäftigte dürfen nicht Objekte einer dauernden Überwachung werden. Gläserne Arbeitnehmer darf es hierzulande nicht geben“, unterstrich der Innenminister bei der heutigen Sitzung des Bundesrates.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

Antrag Beschäftigungsdatenschutz (PDF)

 

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