Veröffentlicht in Landespolitik
Hochwasser richtet schlimme Schäden an (Bidlquelle: www.Rudis-Fotoseite.de / pixelio.de) Landesmittel für Hilfen an durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 Geschädigte sind vom Ministerrat bereitgestellt worden und können nun an private Geschädigte ausgezahlt werden.
„Den Regierungspräsidien wurden zwei Millionen Euro zur Abwicklung der Schäden an die betroffenen Privathaushalte zugewiesen“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 17. Juli 2013, in Stuttgart. Sie seien gebeten worden, die Mittel unverzüglich nach dem Verhältnis der gemeldeten Schäden an die unteren Katastrophenschutzbehörden zur Abwicklung der Landeshilfen weiterzuleiten und auf eine zügige Auszahlung hinzuwirken. „Mit diesem Geld können jetzt die ersten folgenschweren Schäden beseitigt werden“, erklärte Gall.
Bei der Auszahlung der Landeshilfen an die Betroffenen sei zu beachten, dass die Abwicklung der Hochwasserhilfen direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt werden solle. Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren erfolge deshalb durch die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter, wobei die Landratsämter die Durchführung
ganz oder teilweise auf die betroffenen kreisangehörigen Städte
und Gemeinden übertragen könnten. Die Kommunen entschieden mit
Blick auf die verfügbaren Haushaltsmittel über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Auszahlung von Landeshilfen in eigener Verantwortung und führten darüber Verwendungsnachweise. „Ich habe die Regierungspräsidien gebeten, dem Innenministerium zum 15. August, 16. September sowie nach Abschluss der Maßnahme spätestens zum 30. Oktober 2013 über die konkrete Umsetzung und Abwicklung der Landeshilfen an Private in den Stadt- und Landkreisen zu berichten“, hob Innenminister Gall hervor.
Zusatzinformationen
Quelle: Innenministerium BaWü
Homepage Reinhold Gall MdL
Veröffentlicht am 17.07.2013