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Kommunalwahlen und Europawahl im Land am 25. Mai 2014

Veröffentlicht in Landespolitik

Innenminister Reinhold Gall hat den 25. Mai 2014 als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg bestimmt. Auch die Europawahl in Deutschland wird an diesem Sonntag stattfinden, nachdem der Rat der Europäischen Union am 14. Juni 2013 beschlossen hat, dass die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament vom 22. bis 25. Mai 2014 laufen werden. Die formelle Bestimmung und die Bekanntmachung des Tags der Europawahl durch die Bundesregierung werden jedoch erst etwa ein halbes Jahr vor der Wahl erfolgen.

„Für eine gemeinsame Durchführung von Europawahl und Kommunalwahlen spricht eine höhere Wahlbeteiligung, die Entlastung der Wähler durch nur einen Wahltermin und eine Kostenersparnis für die Kommunen“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 7. August 2013, in Stuttgart. Dem stehe zwar ein höherer organisatorischer Aufwand für die Kommunen gegenüber, dieser sei jedoch deutlich geringer als der Aufwand für einen kompletten zweiten Wahltermin. „Die Erfahrungen der gemeinsamen Wahlen 2004 und 2009 haben gezeigt, dass die stärkere Belastung der Wahlämter und Wahlhelfer zwar nicht zu unterschätzen, jedoch zu bewältigen ist“, betonte der Innenminister.

Gewählt werden die Kreisräte in den 35 Landkreisen, die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie in circa 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Ortschaftsräte von insgesamt circa 1.640 Ortschaften. In der Region Stuttgart wird außerdem die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart neu gewählt.

Zum geplanten Wahltermin für die Kommunalwahlen 2014 wurden die kommunalen Landesverbände, die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien und der Freien Wähler, der Verband Region Stuttgart und die Kirchen gehört. Alle haben dem Termin zugestimmt beziehungsweise keine Einwände erhoben.

Innenminister Gall erinnerte daran, dass ab dem 20. August 2013 mit der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Kommunalwahlen begonnen werden kann. An der Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten können sich erstmals auch wahlberechtigte Jugendliche beteiligen, wenn sie am Tag der Aufstellungsversammlung mindestens 16 Jahre alt sind. Um selbst für ein Mandat kandidieren zu können, muss man allerdings mindestens 18 Jahre alt sein. Die Kandidatenlisten für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen müssen bis spätestens 27. März 2014, 18:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, die Kandidatenlisten für die Kreistagswahlen zum selben Zeitpunkt beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses eingereicht werden.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

 

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