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Katja Mast zur Berufung in die Rentenkommission der Großen Koalition: „Alterssicherung braucht lange Linien“

Veröffentlicht in Bundespolitik


Foto: H. C. Plambeck/BMAS

Bundessozialminister Hubertus Heil hat die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarte Kommission zur Zukunft der Rente auf den Weg gebracht. Katja Mast wird als einzige SPD-Parlamentarierin dem Gremium angehören. Heil hat die Mitglieder am Donnerstag in Berlin offiziell benannt.

„Es ist eine große Verantwortung und Ehre für mich, an dieser gesellschaftlich so bedeutenden Frage zur Zukunft der Rente mitzuarbeiten. Alterssicherung braucht lange Linien – nur das schafft Verlässlichkeit. Es geht um nicht weniger als einen neuen Generationenvertrag mit sehr langfristiger und verlässlicher Perspektive“, so Mast, Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie werde sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Arbeit der Kommission erfolgreich werde, betont die Sozialexpertin.

SPD, CDU und CSU haben sich im Koalitionsvertrag bereits auf wichtige Schritte bis 2025 geeinigt. In der Kommission geht es um die Zeit, in der die geburtenstarken Jahrgänge in ihre verdiente Rentenphase eintreten.

Die Kommission hat die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie Beitragssatz und Niveau der gesetzlichen Rente über 2025 hinaus abgesichert werden können. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis 2020 vorlegen.

Geleitet wird die Kommission von der ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundessozialministerium Gabriele Lösekrug-Möller und dem langjährigen CDU-Sozialexperten Karl Schiewerling.

Weitere Mitglieder sind Annelie Buntenbach (Mitglied des DGB-Bundesvorstandes), Alexander Gunkel (Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Hermann Gröhe (Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Stephan Stracke (CSU- Bundestagsabgeordneter), Prof. Dr. Axel Börsch-Supan (Max-Planck-Institut München), Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen), Prof. Dr. Gert G. Wagner (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin).

 

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag

Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.

 

Mehr Informationen zur Rentenkommission finden Sie hier.

 

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