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Katja Mast im Tagesspiegel-CAUSA Interview, 28.04.2017: "Die Arbeitslosenversicherung muss halten, was sie verspricht"

Veröffentlicht in Bundespolitik

Das Arbeitslosengeld Q gehört zur Arbeitsmarktpolitik einer Zukunft, die Weiterbildung durch Digitalisierung immer wichtiger macht. Dennoch ist es nötig, in die Qualifizierung der Menschen zu investieren, bevor sie arbeitslos werden – unabhängig von Alter und Geschlecht.

Wie stehen Sie zum Arbeitslosengeld Q?

Das Arbeitslosengeld Q ist ein Baustein in einem Modell, in dem es darum geht, die Zukunft der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung zu gestalten. Heute spielt die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland noch eine viel zentralere Rolle, als in der Vergangenheit. Nicht, dass es früher nicht auch schon wichtig gewesen wäre; aber durch die Digitalisierung schreitet der Verfall von Wissen viel schneller voran. Deshalb müssen wir mehr in die Qualifizierung der Menschen investieren. Das Arbeitslosengeld Q, der Umbau von der Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung und das Recht auf Weiterbildung sind Antworten auf die Frage „Wie schaffen wir es, dass noch mehr Qualifizierung stattfindet?“

Das heißt, Sie gehen mit dem Vorschlag von Martin Schulz konform? Oder gibt es in Ihren Augen weitere Aspekte des Arbeitslosengeldes, die Verbesserungen oder Neuerungen brauchen?

Der Vorschlag von Martin Schulz und Andrea Nahles zum Ausbau der Weiterbildung in der Arbeitslosenversicherung ist sehr umfassend, weil die Bundesagentur für Arbeit umgebaut werden soll. Der Kerngedanke ist ja, dass man nicht erst reagiert, wenn Menschen arbeitslos werden, sondern sie über die ganze Erwerbsbiografie hinweg begleitet. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen sich besser qualifizieren. Dies kann beispielsweise durch die Weiterbildungsberatung geschehen, die ein freiwilliges Angebot von Weiterbildungen zur Verfügung stellt. Dort sieht man bei Leuten, denen nachgesagt wird, dass sie nicht wollen, dass sie eben doch wollen. Sie brauchen aber Unterstützung und das leistet diese Weiterbildungsberatung. Deshalb glaube ich, dass das, was Martin Schulz und Andrea Nahles mit dem Arbeitslosengeld Q vorgeschlagen haben, der richtige Weg ist.

Sie sprechen von Weiterbildungsmaßnahmen. Aus der Union wurde kritisiert, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I verlängert wird. Könnte man das Recht auf Weiterbildung nicht einfach fester im jetzigen Arbeitslosengeld etablieren und dennoch bei der aktuellen Dauer bleiben?

Ich halte den Vorschlag, das Arbeitslosengeld I so lange zu verlängern, wie die Weiterbildung dauert, für klug. Das heißt ja nicht, dass jeder die Weiterbildung machen kann, die er will. Das Recht auf Weiterbildung erhalten Arbeitslose ja auch erst wenn sie drei Monate Arbeitslosengeld I beziehen. Dann läuft das, wie bisher auch: Man muss sich mit dem Berater der Bundesagentur für Arbeit zusammen setzen und überlegen, was die beste Weiterbildung ist. Anders als in der Vergangenheit wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme lediglich nicht mehr um die Hälfte gemindert. Wir brauchen eine höhere Weiterbildungsbeteiligung und deshalb halte ich das für einen klugen Ansatz. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass immer mehr Menschen direkt ins Arbeitslosengeld II rutschen, weil sie durch befristete Beschäftigungen die so genannte Rahmenfrist, die besagt, dass man innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss, nicht mehr erfüllen. Ich bin froh, dass Schulz und Nahles so mutig sind und vorschlagen, den Schutzschirm der Arbeitslosenversicherung auszubauen indem die Rahmenfrist auf 3 Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf 10 Monate gesenkt wird. Wir müssen uns schließlich auch überlegen, ob die Arbeitslosenversicherung das erfüllt, was sie verspricht: Einen Schutz, wenn man arbeitslos wird.

Wir sprechen über die Situation, in der Arbeitnehmer eine Beschäftigung verlieren. Wie ist es umgekehrt, wenn sie beispielsweise aus der Teilzeit wieder in die Vollzeit möchten? Wie stehen Sie zum Rückkehrrecht?

Ich bin nicht glücklich darüber, dass wir uns mit dem Koalitionspartner nicht darauf einigen konnten, das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag steht. Dieses Rückkehrrecht ist ein klassisches arbeitsmarktpolitisches Instrument, das sich vor allem an Frauen richtet: Meistens sind sie es, die wegen Familienphasen oder Pflege der Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren und dann Probleme haben, wieder aufzustocken. Darauf werde ich auch immer wieder angesprochen. Wir sollten nicht zulassen, dass die gut ausgebildete Frauengeneration in Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis arbeitet.

Sie betonen, dass gerade Frauen vom Rückkehrrecht in Teilzeit profitieren. Wie sieht es mit der Familienarbeitszeit aus?

Ich glaube, Familien verändern sich. Ich selbst lebe in einem anderen Familienmodell, als meine Mutter und meine Großmutter. Ich merke, dass viele junge Eltern sich die Sorgearbeit in der Familie und die Erwerbsarbeit teilen wollen. Aber es scheitert an bestimmten Rahmenbedingungen. Und deshalb glaube ich, dass wir als Politik verpflichtet sind, diesem Bedürfnis nachzukommen. Es geht schließlich nicht darum, dass alle Vollzeit arbeiten und Kinder ihre Eltern nicht mehr sehen, sondern dass sich die Arbeitswelt diesen familiären Bedürfnissen anpasst. Die Familienarbeitszeit ist ein ganz wichtiger Punkt, die Arbeit der Zukunft zu gestalten. Ich glaube, dass es überhaupt ein größeres Bedürfnis gibt, Arbeitszeiten auch mal zu verändern. Wir haben die Pflicht, darauf mit modernen Personalführungsinstrumenten eine Antwort zu geben. Wenn Arbeitszeiten von Zeit zu Zeit neu verhandelt werden, kann das zu höherem Erfolg der Unternehmen führen, weil die Mitarbeiter zufriedener sind und sich binden.

Neben der Unterstützung durch die Unternehmen sind viele Menschen auch auf soziale Unterstützung angewiesen. Macht das Arbeitslosengeld Q Deutschland sozial gerechter? Oder führt es, wie von der Union kritisiert, zu einem Linksruck und Rückschritt?

Die SPD ist die Partei, die seit über 150 Jahren daran arbeitet, dass der Aufstieg durch Bildung Wahrheit wird. Früher hat man ihn definiert als das Arbeiterkind, das Abitur macht und studiert. Aber ich glaube, dass es in der Digitalisierung nicht mehr reicht, den Aufstieg durch Bildung am Lebensanfang zu definieren. Aus meiner Sicht muss die sozialdemokratische Antwort sein, dass der Aufstieg durch Bildung über die ganze Erwerbsbiografie hinweg geht. Und wenn das der Fall ist, muss man eine Debatte darüber führen, warum am Anfang des Lebens alles gebührenfrei ist und am Ende oder im Erwerbsverlauf nicht. Das heißt nicht, dass ich alle Weiterbildungen staatlich bezahlen will. Aber ich glaube, dass wir eine volkswirtschaftliche Verantwortung haben, in die Köpfe der Menschen zu investieren – egal, wie alt sie sind. Die präventiven Ansätze in der Arbeitsversicherung sind wichtig. Aber es ist eben auch sinnvoll, dass noch stärker in Qualifizierung investiert wird, wenn Menschen arbeitslos werden. Darauf gibt das Arbeitslosengeld Q eine Antwort. Ich fühle mich damit ziemlich wohl.

 

Das Gespräch führte Laura Fauss.

 

Das Interview ist online abrufbar unter:

https://causa.tagesspiegel.de/politik/brauchen-wir-das-arbeitslosengeld-q-1/die-arbeitslosenversicherung-muss-halten-was-sie-verspricht.html

 

 

 

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