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Katja Mast: Bundesteilhabegesetz verbessert Lebenslage vieler Menschen mit Behinderungen

Veröffentlicht in Bundespolitik

Heute haben die Koalitionsfraktionen ihre Änderungen am Bundesteilhabegesetz vorgestellt, das am Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben wir nun eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschiedet.

Mit der Reform werden wir die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzen.

Die Reform läutet einen entscheidenden Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und integrieren sie in das Neunte Sozialgesetzbuch. Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Diese Aufwertung bringt entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Das ist gegenüber geltendem Recht ein erheblicher Fortschritt.

Der Bund wird künftig rund 60 Mio. Euro in eine unabhängige Beratung investieren, damit Betroffene und ihre Familien gut informiert und ausreichend unterstützt werden. Mit dem `Budget für Arbeit` schaffen wir neue Beschäftigungschancen für Werkstattbeschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt. Zudem stärken wir die Werkstatträte und schaffen die Position der Frauenbeauftragten in Werkstätten, um geschlechtsspezifischer Diskriminierung besser entgegentreten zu können.

Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von Menschen mit Behinderungen viel Kritik geäußert. Die Koalition hat auf dieser Grundlage in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass, der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt modelhaft in allen Bundesländern erprobt bis auf Grundlage gesicherter Daten eine neue Regelung zum 1.1.2023 in Kraft tritt. Bis dahin bleiben die derzeitigen Zugangskriterien bestehen.

Selbstbestimmtes Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe. Daher haben wir im Gesetz den Vorrang von Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen festgeschrieben. Zugleich nehmen wir bei mit dem Wohnen im Zusammenhang stehenden Assistenzleistungen die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten.

Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden auch in Zukunft nebeneinander gewährt. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben wird.

Besonders wichtig war es der Koalition, das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300 000 Beschäftigten in Werkstätten auf künftig 52 Euro zu verdoppeln. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren u.a. Werkstattbeschäftigte und Bezieher der Blindenhilfe,

Zudem werden die neuen Leistungen für Bildung auch für den Besuch weiterführender Schulen sowie für schulische berufliche Weiterbildung gelten.

Die vielen Sorgen von Betroffenenverbänden haben nochmals verdeutlicht, dass der Umsetzungsbegleitung und Evaluierung eine entscheidende Rolle zukommen wird. Damit kann sichergestellt werden, dass die Verbesserungen des Gesetzes auch wie intendiert wirken werden.

 

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