Zum aktuellen Streit bezüglich der Einführung der verdeckten Ermittlungsmaßnahme "Online-Durchsuchung" erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
Der Druck der Union in Sachen Online-Durchsuchung ist ein parteipolitisches Spielchen, dem sich die SPD nicht beugen darf.
Weder sind die technischen und (verfassungs-) rechtlichen drängenden Fragen der Online-Durchsuchung geklärt, noch ist deren tatsächliche Notwendigkeit hinreichend belegt. Bevor ein solches heimliches Ermittlungsinstrument, mit dem tief in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung eingegriffen wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die rechtlichen - insbesondere die verfassungsrechtlichen - Voraussetzungen hinreichend geklärt und die Notwendigkeit eines solchen Instruments dargelegt werden.
Auch wenn Herr Schäuble nun die Bundeskanzlerin zur Hilfe ruft, die SPD ist und bleibt Rechtstaatspartei und kann auf die Belehrungen der Union verzichten. Im übrigen ist die Aussage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, der zur Folge niemand in der SPD-Bundestagsfraktion auf einer jüngsten Sitzung zu diesem Thema im Lagezentrum des Bundesministerium des Inneren die Notwendigkeit fachlich bestritten und Bedenken gegen die Reichweite eines solchen Eingriffes angemeldet habe, ist schlichtweg falsch. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei diesem Treffen, an dem neben den Bundesministerien des Inneren und der Justiz zahlreiche Abgeordnete der Koalition teilgenommen haben, sehr grundsätzliche Bedenken angemeldet und kritische Nachfragen zur Machbarkeit einer solchen heimlichen Ermittlungsmethode gestellt - Herr Bosbach war übrigens bei diesem Treffen nicht zugegen. Unausgegorene Ermittlungsinstrumente und eine unausgereifte Technik können nicht nur eine erhebliche Gefahr für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland - Stichwort: Wirtschaftsspionage - darstellen, sondern vielmehr Tür und Tor für ein Ansteigen jeglicher Kriminalität in weltweiten Datennetzen sorgen. Es bleibt dabei: Die Bedenken müssen ausgeräumt, die kritischen Fragen beantwortet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden. Anders ist ein weitreichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar.