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Finanztransaktionssteuer: Zeit der Ausreden ist vorbei

Veröffentlicht in Europa


Peter Simon MdEP

EU-Kommission mit Entwurf zur Finanztransaktionssteuer

„Dieser Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer hat Biss. Auch weil die Europäische Kommission dabei zentrale Forderungen von uns Sozialdemokraten im Europäischen Parlament berücksichtigt und Schlupflöcher zur Verlagerung von Transaktionen geschlossen hat“, begrüßt Peter SIMON, Mitglied im Wirtschafts-und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments, den heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den elf Mitgliedstaaten, die ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit in diesem Bereich bereits förmlich erklärt haben. „Jetzt liegt es an den teilnehmenden Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, den Entwurf nicht wieder zu verwässern, und damit die Finanztransaktionssteuer zu einem zahnlosen Tiger zu machen“, so der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON weiter.

Laut Kommission könnte die Steuer bereits zum 1. Januar 2014 in den teilnehmenden Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien, eingeführt werden. Verärgert zeigt sich Peter SIMON deshalb darüber, dass aus Regierungskreisen in Deutschland bereits jetzt darauf hingewiesen werde, dass der als Starttermin mögliche 1. Januar 2014 nicht haltbar sei. „Anstatt zu versuchen, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen und alles dafür Mögliche zu tun, um diese Gerechtigkeitssteuer zeitnah einzuführen, wird jetzt schon wieder zurückgerudert. So ernst wie behauptet scheinen die Bundeskanzlerin und ihr Finanzminister die Einführung dieser Steuer dann doch nicht zu nehmen“, kritisiert Peter SIMON.

Wichtig ist dem Wirtschaftsexperten bei der künftigen Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer auch, die Verwendung der zu erwartenden jährlichen Einnahmen von 30 bis 35 Mrd. Euro frühzeitig zu klären: "Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werden alles daran setzen, zu verhindern, dass die Einnahmen der Gerechtigkeitssteuer einfach in den nationalen Haushalten verfrühstückt werden", so Peter SIMON abschließend.

Hintergrund:
Mit der Steuer (mindestens 0,1% auf Aktien und Anleihen und 0,01% auf Derivate) sollen kurzfristige spekulative Finanzgeschäfte verteuert und der Schwerpunkt wieder auf langfristige, der Realwirtschaft dienende Geschäfte gelegt werden. Alltägliche Geschäfte von Verbrauchern wie etwa Zahlungsgeschäfte, Versicherungsverträge, Kredite oder Hypotheken sind ausdrücklich ausgenommen.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. 0032 228 47558

 

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