SPD Illingen / Schützingen

 

Berliner Erklärung - Erster notwendiger Schritt für gesetzliche Quote

Veröffentlicht in MdB und MdL

CDU und FDP bewegen sich auf SPD zu - SPD will gläserne Decke mit 40 Prozent durchbrechen

Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis, begrüßt ausdrücklich, dass nun ein breites gesellschaftliches Bündnis öffentlich eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter, mitbestimmungspflichtiger und öffentlicher Unternehmen in Deutschland fordert. „Endlich setzt sich auch bei uns in Deutschland die Erkenntnis durch, dass wir mit freiwilligen Vereinbarungen nicht weiterkommen“.

(Wortlaut der Erklärung siehe unten)

Also alles prima? Nein, so Katja Mast, denn mit diesem ersten Schritt sind wir nicht am Ziel. „Schon viel zu lange ringen CDU/CSU und FDP um eine klare Position. Der Gipfel ist der Vorschlag von Ministerin Schröder zu einer sogenannten Flexiquote. Gleichstellungspolitik mit Herz und Hand sieht anders aus. Die SPD zielt auf eine verbindliche, gesetzlich 40 Prozentquote nicht nur in Aufsichtsräten, sondern auch in Vorständen deutscher Konzerne“. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird die SPD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung im Bundestag stellen.

„Für mich ist es unerträglich, wie viel hochqualifizierte Frauen in Deutschland an die „gläserne Decke“ stoßen, so Katja Mast. „Beispielsweise sind nur 2,5 Prozent der Vorstandsposten der 200 größten deutschen Unternehmen mit Frauen besetzt. Unsere Frauen haben starke und klare politische Rahmenbedingungen verdient, die aufräumen mit diskriminierenden Zuständen. Daher ist es enttäuschend, dass auch hier Ministerin Schröder nur halbherzige Vorschläge macht. Kämpferisch scheint hingegen Arbeitsministerin von der Leyen. Doch haben wir bei ihr nur zu oft erleben müssen, dass markigen Worten keine Taten folgten“. Als ehemals zuständige Ministerin hat sie jedenfalls das Thema nie zum Markenzeichen gemacht.

Katja Mast:„Wir von der SPD fordern CDU und FDP auf, unserem Gesetzentwurf im Bundestag zuzustimmen. Dann ist die gläserne Decke durchbrochen.“


Berliner Erklärung

Dezember 2011

Seit über 60 Jahren gilt in Deutschland laut Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch lange nicht verwirklicht. Die anhaltende Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Berliner Erklärung, wollen diese Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt. Deshalb haben wir uns in einem überparteilichen und gesellschaftlichen Bündnis zusammen geschlossen, um im Konsens gemeinsam der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen. Wir sind Frauen und Männer aus Politik, aus Verbänden, aus Wirtschaft und Gewerkschaften, aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Medien –kurz: aus der ganzen Breite der Bevölkerung. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft, die Frauen und Männern die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen auch praktisch einräumt.

Unser erstes Ziel ist, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen –paritätisch und gleichberechtigt. Alle bisherigen Versuche, dieses Ziel mit freiwilligen Vereinbarungen zu erreichen, sind gescheitert. Die Zeit ist reif für eine verbindliche gesetzliche Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung von Entscheidungsgremien der Wirtschaft, wie Aufsichtsräte und Vorstände. Nur so lässt sich Umdenken in den Vorstandsetagen befördern und damit die Besetzungspraxis von Entscheidungsfunktionen verändern. Deshalb treten wir in einem ersten Schritt für eine Quote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ein, die zunächst mindestens 30 Prozent betragen soll.

Damit die Maßnahme Wirkung entfaltet, wollen wir flankierend Fristen und empfindliche Sanktionen regeln. Die Quote für Aufsichtsräte kann aber nur der Anfang sein! Die gleiche Beteiligung von Frauen an Entscheidungsgremien ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. In gemischten Führungsgremien können Frauen und Männer zu besseren Entscheidungen kommen, gemischte Teams steigern den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Das belegen nationale und internationale Studien.

Zahlreiche Parteien und Verbände haben konkrete Vorschläge für Frauenquoten vorgelegt. Bei Unterschieden in der Höhe der Quote und in einzelnen Aspekten sind alle Vorschläge von der Überzeugung getragen, dass nur verbindliche gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungsgremien führen. Diesen breiten Konsens wollen wir jetzt nutzen, um spürbare Verbesserungen für Frauen zu erreichen.

Uns Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eint der Wille, überparteilich und überfraktionell Mehrheiten für die berechtigten Belange von Frauen zu gewinnen und so das staatliche Gleichstellungsgebot nach Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG endlich umzusetzen.

 

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Katja Mast Unsere Frau in Berlin

 

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