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Bericht der Ermittlungsgruppe Umfeld an den Innenausschuss des Landtags

Veröffentlicht in Landespolitik

Die intensiven Strukturermittlungen der im Januar 2013 vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg eingesetzten Ermittlungsgruppe (EG) Umfeld sind weitgehend abgeschlossen. „Diese Arbeit, die kein anderes Bundesland in diesem Umfang und dieser Tiefe geleistet hat, konnte die Bezüge des Nationalsozialistischen Untergrunds zu Baden-Württemberg in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich aufhellen“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 12. Februar 2014, in der 19. Sitzung des Innenausschusses im Landtag. Damit lägen die wesentlichen Erkenntnisse für die Bewertung der grundsätzlichen Fragen zum NSU-Komplex nunmehr vor.

Demnach hätten sich die Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vor ihrem Untertauchen zu privaten Festen und womöglich danach bis 2001 mehrfach bei Gesinnungsgenossen in Ludwigsburg aufgehalten - also weit vor dem Heilbronner Polizistenmord. Zum Tatgeschehen in Heilbronn seien durch die Ermittlungen der EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse bekannt geworden. Ob ein Aufenthalt in Stuttgart 2003 weiteren Anschlagsplanungen und Tatvorbereitungen diente, sei nicht zweifelsfrei zu belegen.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg habe das Trio in Baden-Württemberg keine weiteren Straftaten begangen, die bislang nicht dem Trio zugerechnet werden konnten. Es gebe bisher keine Hinweise auf mit dem NSU vergleichbare Netzwerke oder Zellen in Baden-Württemberg, betonte der Innenminister. Was mögliche Unterstützungshandlungen für den NSU von Personen aus Baden-Württemberg angeht, werden einzelne Spuren vom Generalbundesanwalt noch auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Die EG Umfeld habe bei ihren akribischen Ermittlungen überdies weitere Gruppierungen des Ku Klux Klan aufgespürt, die nach vorliegenden Erkenntnissen aber keinen Bezug zum NSU hatten. Minister Gall räumte ein, dass bei der Aufklärung des Heilbronner Polizistenmordes individuelle Fehlleistungen nicht von der Hand zu weisen seien - nicht nur der Einsatz verunreinigter Wattestäbchen und die Jagd nach einem Phantom. „Nach allem, was ich heute weiß, ist aber ein rechtsextremistischer Hintergrund bis November 2011 nicht zu erkennen gewesen“, hob er hervor. In die gezielten Fahndungsmaßnahmen zwischen 1998 und 2003 in Thüringen und Sachsen seien die baden-württembergischen Sicherheitsbehörden nicht eingebunden gewesen. Dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Mitglieder des NSU bei Besuchen in Ludwigsburg nicht ins Visier bekam, sei auch auf eine unbefriedigende Quellenlage in diesem Raum zurückzuführen. Allerdings sei die sogenannte Garagenliste von Mundlos damals nicht an baden-württembergische Sicherheitsbehörden weitergeleitet worden. Insgesamt hätten diese mit Blick auf den NSU im Rahmen ihrer Möglichkeiten gehandelt. Um derartige schlimme Taten künftig zu verhindern, müssten vor allem die Informationswege zwischen den Sicherheitsbehörden bundesweit verbessert werden. Einige Reformen seien bereits erfolgt, andere müssten noch von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden. In Baden-Württemberg würden derzeit noch Arbeitsschwerpunkte und die Organisationsstruktur des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) überprüft und die parlamentarische Kontrolle verbessert, berichtete Innenminister Gall. Im Einzelnen seien in Baden-Württemberg bereits folgende Lehren gezogen und Maßnahmen ergriffen worden:
  • Die Problematik um kontaminierte Wattestäbchen wurde intensiv aufgearbeitet und hatte bundesweit Konsequenzen für die kriminaltechnische Spurensicherung.
  • Die Auswertung von E-Mail-Konten ist bei Kapitaldelikten regelmäßig Bestandteil der umfangreichen Beweissicherung.
  • Aktuell wird die Führungs– und Einsatzanordnung „Sonderkommissionen Kriminalpolizei“ zur Anpassung von Ermittlungsstandards umgesetzt.
  • Die Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz haben alle bekannten Angehörigen der rechten Szene darauf überprüft, ob sie im legalen Besitz einer Waffe sind und ob ihnen dieser Besitz versagt werden kann. Der überprüfte Personenkreis umfasste rund 3.000 Personen.
  • Einrichtung einer gemeinsamen Informations- und Analysestelle (GIAS) von LfV und LKA. Sie soll die Informationsweitergabe garantieren, Schnittstellen schließen und die Zusammenarbeit unter Wahrung des Trennungsgebots verbessern.
  • Einführung eines anonymen Hinweisaufnahmesystems.
  • Personelle Verstärkung der Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus (BIG Rex) beim LKA.
  • Verstärkung des Bereichs Rechtsextremismus beim LfV durch Personalumschichtung und eine entsprechend weiterentwickelte Dienstvorschrift zu Standards für Vertrauenspersonen (VP) und Einrichtung einer zentralen VP-Datei.
  • Intensivierung der Internet-Beobachtung und der wissenschaftlichen Analyse im Bereich Rechtsextremismus beim LfV.
  • Der Bund wird beim Aufbau einer bundesweiten VP-Datei im Verfassungsschutz-Verbund unterstützt.
Auf Bundesebene nannte Innenminister Gall folgende Verbesserungen:
  • Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums für Extremismus und Terrorismus-Rechts (GETZ-R) sowie die Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus (KIAR), die unabhängig von Zuständigkeitsgrenzen das gesamte Netz auswertet.
  • Seit 2012 steht bundesweit die zentrale Rechtsextremismusdatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus.
  • Ferner hat der Verfassungsschutz das Nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS WN eingerichtet, so auch das LfV Baden-Württemberg.
Vollständige Pressemitteilung lesen Quelle: Innenministerium
 

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