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Nachdem das Bundesinnenministerium sein Einvernehmen zur zweiten Aufnahmeanordnung des Landes erteilt hat, können nun weitere 500 syrische Flüchtlinge durch enge Verwandte in Baden-Württemberg aufgenommen werden. „Wir möchten dem Anliegen einer großen Zahl hier lebender Syrer gerecht werden und den Weg offen halten, engen Angehörigen einen Weg aus der Notlage zu eröffnen“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 31. Januar 2014, in Stuttgart.
Angesichts der dramatischen Lage in Syrien und den Nachbarstaaten hatte Baden-Württemberg bereits im August 2013 ermöglicht, dass bis zu 500 syrische Flüchtlinge durch enge Verwandte in Baden-Württemberg aufgenommen werden können. Da Ende Dezember 2013 das Verwaltungsverfahren für den 500. einreisewilligen Flüchtling eingeleitet werden konnte und das Aufnahmekontingent damit erschöpft war, hatte der Innenminister entschieden, das Landesprogramm aufzustocken.

