Als einen „guten Tag für das baden-württembergische Parlament und die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes“ haben Uli Sckerl (Grüne) und Andreas Stoch (SPD), die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden klagenden Fraktionen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zum EnBW-Deal der alten CDU/FDP-Landesregierung unter Mappus bezeichnet. „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt, dass es sich beim Kauf der EnBW-Aktien von der EdF am Parlament vorbei um einen eklatanten Verfassungsbruch gehandelt hat“, so Uli Sckerl von den Grünen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch, wertete das in seiner Eindeutigkeit kaum zu überbietende Urteil des Staatsgerichtshofs als „richtige Klatsche“ für die frühere schwarz-gelbe Landesregierung. „Sowohl der ehemalige Finanzminister Stächele wie auch die alte Mappus-Regierung haben bei ihrem EnBW-Deal das Haushaltsbewilligungsrecht des Parlaments verletzt und damit die Verfassung gebrochen“, sagte Stoch. Rechte und Zuständigkeiten des Parlaments sind jetzt durch das Urteil bewahrt: Das Budgetrecht ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. Das Urteil, so die beiden Politiker, habe Bedeutung über Baden-Württemberg hinaus und sei wichtig für alle Landesparlamente.