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Andreas Stoch: Land erhöht Zuschüsse für Privatschulen

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Am 22. Juli 2014 wird eine Vorlage zur Finanzierung der Privatschulen im Kabinett der Landesregierung behandelt. Der SPD-Landtagsabgeordnete und Minister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Andreas Stoch, begrüßt die Erhöhung der Zuschüsse für Privatschulen durch die grün-rote Landesregierung. Dadurch wird Schülerinnen und Schülern der Zugang zu privaten Schulen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ermöglicht. Die Vorlage sieht eine weitere Erhöhung der Landeszuschüsse an die Privatschulen ab dem 1. August 2014 im Umfang von 6,7 Millionen Euro vor.

Bereits zum 1. Januar 2012 wurden die Privatschulzuschüsse auf einen Kostendeckungsgrad von mindestens 71,5 Prozent angehoben. Hierfür wurde ein zusätzliches Volumen von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt. Als weiterer Schritt wurden ab 1. August 2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 6,7 Millionen Euro und einer Jahreswirkung von 16 Millionen Euro für die Kopfsatzschulen in Zuständigkeit der SPD-geführten Kultus- und Sozialministerien zur Verfügung gestellt. Dies bedeutete eine weitere Anhebung der Zuschüsse um bis zu 8,8 Prozent. Damit wurde bereits ein einheitlicher Kostendeckungsgrad von mindestens 75,4 Prozent erreicht. Bei einzelnen Schularten lag dieser sogar deutlich darüber.

Durch die kommende Anhebung steigt der Kostendeckungsgrad weiter und erreicht ab dem 1. August 2014 nunmehr 78,7 Prozent (Zuschusshöhe im Vergleich zu den öffentlichen Schulen nach dem Bruttokostenmodell). Insgesamt werden die Zuschüsse an die Privatschulen in dieser Legislaturperiode durch Grün-Rot um rund 39,5 Millionen Euro erhöht. „Damit stärkt die Landesregierung die Privatschulen in Baden-Württemberg, die als alternative Bildungsträger im Land gute Arbeit leisten“, befürwortet Stoch die Zuschüsse.

Der Anstieg wurde durch eine Verständigung zwischen Kultusministerium und den Privatschulverbänden über die weitere Ausgestaltung der Finanzierung möglich. Demnach wurde mit den Privatschulverbänden am 18. Dezember 2013 vereinbart, dass das Land für Neubeurlaubungen ab dem 1. August 2014 eine pauschale Versorgungsabgabe in Höhe von 20 Prozent des monatlichen Entgelts einer Lehrkraft der Endstufe der Entgeltgruppe 13 TV‑L („Ecklehrer“) erhebt. Gleichwohl wurden bei der Einigung Bestandschutz und Übergangsregelungen berücksichtigt. So greift die Beteiligung erst bei „Neubeurlaubungen“. Für freigestellte verbeamtete Lehrkräfte, die bereits an einer Privatschule tätig sind, ist keine Beteiligung fällig. Dies gilt gleichermaßen, wenn diese Lehrkräfte ihre Beurlaubung verlängern. Durch diese Übergangsregelungen wurden insbesondere Schulen, die eine hohe Zahl verbeamteter Lehrkräfte beschäftigen, in Schutz genommen.

 

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