SPD Illingen / Schützingen

 

Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt

Veröffentlicht in Wahlkreis

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast freut sich: Alle für die Region wichtigen Verkehrsprojekte befinden sich im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Die A8-Enztalquerung und der 2. Teilabschnitt des 1.BA der Pforzheimer Westtangente B 463 finden sich im neuen BVWP bei den fest disponierten Projekten. Die B10 zwischen Pforzheim – Eutingen und Niefern und die Ortsumfahrung Bauschlott B 295 ist im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

Katja Mast: „Der Referentenentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 liegt vor. Für Pforzheim und den Enzkreis finden sich darin in der Kategorie „vordringlichen Bedarf“ der Ausbau der B10 zwischen Pforzheim – Eutingen und Niefern und die Ortsumfahrung Bauschlott B 295, der 2. Teilabschnitt des 1. BA der Pforzheimer Westtangente ist fest disponiert – damit wird der komplette BA zeitnah umgesetzt. Die hohe Priorisierung der Projekte ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung der Ausbau der A8 als Engpassbeseitigung, der Bau der Pforzheimer Westtangente, der B10 zwischen Pforzheim – Eutingen und Niefern und der Ortsumfahrung Bauschlott B 295 nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

„Bei der Pforzheimer Westtagente B463 ist es wichtig, dass nach dem 1. Teilabschnitt des 1. BA fließend der 2. Teilabschnitt weitergebaut wird, nur so entfaltet der 1. BA eine Entlastung der Pforzheimer Innenstadt. Das habe ich bereits in schriftlich bei Bundesverkehrsminister Dobrindt und in unzähligen Gesprächen mit Verantwortlichen deutlich gemacht und so ist es nun auch hinterlegt. Der 2. BA wurde nun von Bundesverkehrsminister Dobrindt mit „weiterem Bedarf mit Planungsrecht“ bewertet. Wichtig ist einzig, dass dieses Planungsrecht rechtzeitig wahrgenommen wird, um nach dem 1. BA auch den 2. BA der Pforzheimer Westtangente zügig anzuschließen, sodass es mit dem Ausbau unserer Infrastruktur vor Ort vorangeht – dafür bleibe ich weiter am Ball.“

Laut Katja Mast ist der Bundesverkehrswegeplan eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf" eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung des 1.BA der Pforzheimer Westtangente, der B10 zwischen Pforzheim – Eutingen und Niefern und die Ortsumfahrung Bauschlott B 295 im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht, beim 2.BA der Pforzheimer Westtangente ist es wichtig, dran zu bleiben. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können", so Katja Mast abschließend.

„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für den 2. BA der Pforzheimer Westtagente B 463 stark machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Planungen vorangetrieben werden.“

Link zum Bürgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016 

 

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt. Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden. Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

 

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