SPD Illingen / Schützingen

 

Reformen für ein soziales Deutschland

Veröffentlicht in Bundespolitik

Der SPD-Vorstand hat am 22. Oktober folgende Initiativanträge für den Parteitag in Hamburg beschlossen:

Die Entwicklung am Arbeitsmarkt verläuft deutlich positiv. Trotzdem bleibt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die herausragende Aufgabe dieser Zeit, denn die Arbeitslosigkeit ist immer noch viel zu hoch.
Das gilt auch für die Arbeitsgruppe der 50-Jährigen und Älteren. Deren Chancen am Arbeitsmarkt haben sich verbessert. Statt nur knapp 38 % in 1998 sind wieder 52 % der 55-Jährigen und Älteren in Arbeit. Das ist ein Erfolg, der sich aus der Wachstumssteigerung und aus der Arbeitsmarktreform und -politik erklärt.
Beschäftigungspakete und INITIATIVE 50plus sowie die Job-Perspektive unterstützen diesen Trend.
Trotz dieser Erfolge haben Ältere deutlich größere Probleme aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren bringt oft hohe Qualifikation und Erfahrung mit. Die Phase der erzwungenen und der gewollten frühen Frühverrentung seit Mitte der 80er Jahre hatte zu einem falschen Bild über die Leistungsfähigkeit und -willigkeit dieser versierten, teamfähigen und überwiegend noch
belastbaren Fachkräfte beigetragen. Der aktuelle Bedarf an solch erfahrenen Fachkräften zeigt nachdrücklich, wie sehr unsere Gesellschaft auf das Potential der 50-Plus-er angewiesen ist. Bei sinkender Arbeitslosenzahl und 1 Million offener Stellen ist jetzt die Zeit, besonders nachdrücklich auch auf die Integration der Älteren in den Arbeitsmarkt zu dringen.
Diesen Weg wollen wir weiter gehen:
· Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
· noch intensivere Werbung für die Beschäftigung Älterer,
· noch intensivere Vermittlung arbeitssuchender Älterer und
· eine Weiterentwicklung der Balance des Förderns und Forderns:
1. 2008 - 2011 werden seitens der Bundesagentur für Arbeit jährlich 1 Milliarde Euro zusätzlich eingesetzt für ältere Arbeitslose.
2. Wir wollen die Bezugsdauer für ALG I wie folgt verändern:
Nach Vollendung des 45. Lebensjahres 15 Monate (bei 30 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer in den 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit).
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres 18 Monate (bei 36 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer in den 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit).
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres 24 Monate (bei 42 Monaten sozial­versicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer in den 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit).
Die Bundesagentur wird angehalten, diesen Personenkreis in besondere Vermittlungsbemühungen einzubeziehen. Es bleibt dabei, wer zumutbare Arbeit und/oder Weiterbildungsmaßnahmen beharrlich verweigert, unterliegt auch weiterhin den gesetzlichen Sperrzeiten.
Um einen möglichen Missbrauch dieser Regelung zur Frühverrentung zu verhindern, wird die Erstattungspflicht wieder eingeführt (bis Februar 2006 § 147 a SGB III). Zu dem wirken politische Maßnahmen und Entwicklungen der früheren Tendenz zur Frühverrentung entgegen:
· die Zusammenfassung von Arbeitslosen und Sozialhilfe,
· die schrittweise Verlängerung des Renteneintrittsalters sowie
· der wachsende Bedarf an Fachkräften.
Die Ergebnisse werden alle 3 Jahre evaluiert.
3. Die Chancen auf Integration am Arbeitsmarkt sind für 55- bis 60-Jährige besser als für 61- bis 65-Jährige. Wir streben an ein „Gesetz zur Förderung des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente“.
Das Gesetz soll regeln, wie nach Auslaufen der BA-Förderung für die Altersteilzeit ab dem Jahr 2010 durch eine sinnvolle Verzahnung von Teilrente und Altersteilzeit ein flexibler Übergang ab dem 60. Lebensjahr ermöglich werden kann.
Diese Regelung muss für die Sozialsysteme weitestgehend kostenneutral sein.
4. Es soll geprüft werden, Rentenversicherungszeiten, die im Alter von 60 Jahren-Plus erreicht werden, mit einem besonderen Punktwert Renten steigernd wirksam zu machen.
5. Die Sozialpartner und Tarifparteien können eine zusätzliche Leistung in eine Zusatzkasse der Rentenversicherung vereinbaren, die bei berufsbezogener Leistungsminderung die Abschläge in der Rentenversicherung ganz oder teilweise vermeidet oder abmildert. Dies bedeutet keine Veränderung bei der Erwerbsminderungsrente. Steuerliche Anreize sollen möglich sein und geprüft werden.
6. Unabhängig davon arbeiten wir an einem Erwerbstätigenzuschuss (mit Kinder­komponente), der Erwerbstätige, die voll oder vollzeitnah beschäftigt sind, die aber mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum erreichen, möglichst vor Hilfebedürftigkeit schützt.
Das hilft auch Älteren. Es ist aber besonders wichtig für Arbeitslose mit Kindern, die ebenfalls besonderer Aufmerksamkeit und Hilfe bedürfen.
Das gilt auch für den Anpassungsmechanismus zu den Regelsätzen von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, der zur Zeit überprüft und der nötigenfalls bald – vor allem als konkrete Hilfe für die Kinder – aktualisiert werden muss.
7. Wir werden besondere zusätzliche Anstrengungen für die Ausbildung junger – besonders benachteiligter – Menschen unternehmen.
8. Die Lage am Arbeitsmarkt und die überschaubare Kassenlage erlauben es, zusammen mit den vorgenannten Maßnahmen den Arbeitslosen­versicherungsbeitrag auf 3,5 % zu senken. Das bedeutet eine jährliche Entlastung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer um rund 2,5 Milliarden Euro und ihrer Arbeitgeber in gleicher Höhe.
9. Leiharbeit ist in vielen Betrieben ein sinnvolles Instrument zur Abdeckung von Auftragsspitzen und zur Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt. Wir müssen aber auch feststellen, dass es zu Fehlentwicklungen durch Lohndumping und durch Umgehung von Tarifverträgen gekommen ist.
Wir wollen daher einen Mindestlohn für Leiharbeitnehmer/innen über die Einbeziehung der Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einführen.
Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so ändern, dass nach einer angemessenen Einarbeitungszeit ohne Ausnahme für Leiharbeitnehmer die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für die Stammbelegschaft.
Wir werden die Stärkung der Rechte des Betriebsrates im Entleihbetrieb bezüglich der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern nach Umfang und Zeitdauer der Leiharbeit im Betrieb prüfen. Auch müssen Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die Schwellenwerte nach Betriebsverfassung mitgezählt werden.

 

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