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Peter SIMON und Evelyne GEBHARDT: "Schluss mit Bürgern zweiter Klasse"

Veröffentlicht in Europa

Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments fordert Basiskonto für alle

Jeder Bürger und jede Bürgerin soll ein Recht auf ein Bankkonto haben. Mit
deutlicher Mehrheit hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments am Donnerstag für das Recht aller auf Zugang zu
grundlegenden Bankdienstleistungen ausgesprochen.

"Es ist undenkbar, dass noch immer einige Menschen ihren Alltag praktisch aus dem
Sparstrumpf heraus bewältigen müssen. Das Recht auf ein Basiskonto ist längst
überfällig", erklärten die SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON und Evelyne
GEBHARDT im Anschluss an die Abstimmung. "Auch wenn Bürger über ein Konto in
ihrem jeweiligen Mitgliedstaat verfügen, darf ihnen in keinem EU-Mitgliedstaat die
Eröffnung eines Basiskontos verwehrt werden. Denn nur damit kann die Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben im jeweiligen Land sichergestellt werden", erläuterte
Peter SIMON die von ihm im Bericht berücksichtigten Forderungen.

"In der heutigen Zeit ist ein Leben ohne Konto kaum noch vorstellbar. Wir können und
wollen nicht zulassen, dass Menschen, seien sie obdachlos oder mit geringen
Einkommen, nicht attraktiv für Banken sind und somit aus dem gesellschaftlichen
Leben ausgeschlossen werden. Auch dürfen Erasmusstudenten nicht weiter vor der
Situation stehen 'kein Konto ohne Mietvertrag, kein Mietvertrag ohne Konto'", so
Evelyne GEBHARDT, Berichterstatterin im assoziierten Ausschuss für Binnenmarkt
und Verbraucherschutz. Deshalb soll ein Basiskonto mit allen gängigen
Bankdiensten, wie etwa Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen, ohne
Einschränkungen ausgestattet sein. Zudem soll das Basiskonto kostenfrei oder zu
angemessenen Preisen angeboten werden.

Laut Schätzungen sind derzeit rund 30 Millionen Menschen über 18 Jahre in der EU
ohne Girokonto. Über sechs Millionen davon wurde der Zugang verwehrt. "Es muss
jetzt Schluss sein mit Bürgern zweiter Klasse beim Zugang zu Bankdiensten", so
Peter SIMON und Evelyne GEBHARDT weiter.

Die EU-Kommission hatte bereits im Juli letzten Jahres eine Empfehlung an die
Mitgliedstaaten gerichtet, Maßnahmen für den Zugang zu grundlegenden
Bankdiensten zu ergreifen. Das Europäische Parlament geht jetzt allerdings noch
einen Schritt weiter und fordert, dass die Kommission bis Januar 2013 einen
Gesetzesvorschlag vorlegt, wenn sich bis Herbst keine nachweisliche Verbesserung
der Situation einstellt. "Wenn Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ohne Wirkung
bleiben, dann muss eben ein Gesetz Abhilfe schaffen. Jetzt müssen Nägel mit Köpfen
gemacht werden", so Peter SIMON.

 

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