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Die Bürgerversicherung – solidarisch, gerecht und leistungsfähig

Veröffentlicht in Bundespolitik

Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und SPD-Chef Sigmar Gabriel haben heute den Präsidiumsbeschluss zur Bürgerversicherung vorgestellt. Das Modell setzt auf Solidarität und steht im scharfen Kontrast zur schwarz-gelben Gesundheitspolitik. Die SPD will die Krankenkassen künftig gerecht finanzieren und die Versicherten entlasten.


Die SPD will nach der Bundestagswahl 2013 eine Bürgerversicherung einführen, die Arbeitnehmer entlastet. Mit einem veränderten Arbeitgeberbeitrag und wachsenden Steuern auf Kapitalerträge will die SPD ihr Konzept der Bürgerversicherung finanzieren. Das SPD-Präsidium billigte am Montag einstimmig die von Generalsekretärin Andrea Nahles und dem gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, vorgelegten Planungen. Alle Kassen - gleich ob gesetzlich oder privat - sollen nach den SPD-Vorstellungen einen einheitlichen Basistarif für die Bürgerversicherung anbieten. Dieser gilt künftig für alle Beschäftigten unabhängig vom Einkommen. Bislang Privatversicherte sollen bei Interesse in die Bürgerversicherung wechseln können.

Ziel der Bürgerversicherung ist es, so die Zwei-Klassen-Medizin zu beenden und ein Gesundheitssystem zu schaffen, in dem Patienten nach der Schwere ihrer Krankheit behandelt werden, nicht nach ihrem Versicherungsstatus. Zusatz- und Sonderbeiträge der Arbeitnehmer sollen ersatzlos wegfallen. Die Bürgerversicherung ist ein klarer Gegenentwurf zur Kopfpauschale.

Der Anteil der Arbeitgeber an der Finanzierung des Gesundheitswesens solle angehoben werden, „um die frühere paritätische Finanzierung der Krankenkassen wiederherzustellen“, sagte Nahles. Derzeit zahlen laut Nahles die Arbeitgeber 40 Prozent, die Beschäftigten 60 Prozent der gesamten Kosten. Künftig wird der Arbeitgeberbeitrag ohne Beitragsbemessungsgrenze auf die gesamte Lohnsumme aller Beschäftigten, die in der Bürgerversicherung sind, erhoben. Dabei wird sichergestellt, dass immer gleich viel Geld durch Arbeitgeber und Versicherte eingebracht wird. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Durch die verbreiterte Bemessungsgrundlage des Arbeitgeberbeitrags und die künftige Einbeziehung auch hoher und höchster Einkommen wird es möglich sein, die Sätze für die Versicherten zu senken.

Einkommen aus Kapitalvermögen sollen künftig über die Steuer stärker bezogen werden. Eine Verbeitragung von Kapitaleinkünften oder Mieteinnahmen lehnte Nahles ab: „Die SPD will die Krankenkassen nicht zu Finanzämtern machen.“ Statt dessen soll der Steuerzuschuss in die gesetzliche Krankenversicherung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert werden und zunächst um rund 300 Millionen Euro jährlich wachsen. Diese Mehreinnahmen sollen den Krankenkassen in einer dritten Säule neben Bürberbeitrag und Arbeitgeberbeitrag zu Gute kommen, um eine gute Gesundheitsversorgung für alle zu ermöglichen.

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