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Meuthen hat gelogen: AfD-Gelder nicht zurückbezahlt

Veröffentlicht in Aktuelles

Reinhold Gall: „Meuthen und seiner Chaostruppe kann man nicht über den Weg trauen. Wer wie der AfD-Mann wiederholt bewusst nicht die Wahrheit sagt, disqualifiziert sich selbst und hat jeden Anspruch auf Glaubwürdigkeit verloren"

 

 

„AfD-Fraktionschef Meuthen hat im Parlament gelogen. Denn entgegen seiner dort geäußerten Bestätigung sind beim Landtag bis zur Stunde keine Rückzahlungen von Zuschüssen aus der Fraktionsspaltung eingegangen.“ Zu dieser Schlussfolgerung kommt Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, im Lichte eines aktuellen Antwortschreibens des Landtagsdirektors auf seine schriftliche Nachfrage von Anfang Februar.

 

„Meuthen und seiner Chaostruppe kann man nicht über den Weg trauen. Wer wie der AfD-Mann wiederholt bewusst nicht die Wahrheit sagt, disqualifiziert sich selbst und hat jeden Anspruch auf Glaubwürdigkeit verloren“, tadelte Gall. Er kündigte an, den Vorgang bei nächster Gelegenheit im Präsidium des Landtags zur Sprache zur bringen.

 

Auf ihrer Pressekonferenz zur Wiedervereinigung am 11. Oktober 2016 hatte die AfD angekündigt, dass man aus der Fraktionsspaltung resultierende Gelder an die Landtagsverwaltung zurückzahlen werde. Diese bezifferte den Betrag auf 182.573 Euro.

 

AfD-Fraktionschef Meuthen hatte in der Plenarsitzung am 9. Februar 2017 laut Protokoll auf die Frage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke, ob die AfD das Geld aus Zeiten der Fraktionsteilung inzwischen zurückbezahlt habe, wörtlich mit „Ja, natürlich“ geantwortet. Daraufhin hatte Rülke noch angemerkt, „dann nehmen wir das zu Protokoll: es wurde alles zurückbezahlt“.

 

Mit Schreiben vom selben Tag (9. Februar 2017) hakte dann SPD-Mann Gall bei der Landtagsverwaltung umgehend nach und bat um Auskunft, „ob die erwähnten Gelder in der Zwischenzeit tatsächlich an die Landtagsverwaltung zurückgeflossen sind.“ Der Landtagsdirektor teilte inzwischen in einem Brief an Gall mit Datum vom 24. Februar 2017 mit, bisher seien „noch keine Rückzahlungen erfolgt“. Die ABW-Fraktion in Liquidation habe nach dem Fraktionsgesetz bis zum 11. März 2017 Zeit, Rechnung zu legen und sei dann verpflichtet, das noch vorhandene Vermögen zurückzuzahlen.

 

„Dass es Meuthen mit der Wahrheit nicht so genau nimmt“, zeigt nach Ansicht Galls auch ein weiterer politisch schwerwiegender Fall. Anfang Februar hatte der AfD-Fraktionschef zugeben müssen, dass der AfD-Abgeordnete Räpple bei der Fusion von AfD und ABW im Oktober 2016 eine Präambel zur Abgrenzung von Antisemitismus und Rassismus und somit den Zusammenführungsvertrag nicht unterschrieben hat. Meuthen hatte damals aber wahrheitswidrig beteuert, "jeder einzelne" habe die Präambel unterschrieben.

 

 

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