SPD Illingen / Schützingen

 

Reinhold Gall mit neuer Führerscheinregelung „vom Grundsatz her“ zufrieden

Veröffentlicht in Landespolitik


Reinhold Gall weiß, wovon er spricht. Seit Jahrzehnten ist er bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv.

Zur heutigen Entscheidung des Landtags zum Thema „Gesetz über Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen“ erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Heilbronn Reinhold Gall MdL:

„Vom Grundsatz her begrüße ich, dass das Land endlich – mit gut eineinhalb Jahren Verzug – den vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Rahmen bei der so genannten „Besonderen Fahrerlaubnis“ nutzt, um die Einsatzfähigkeit der Blaulichtorganisationen sicher zu stellen. Allerdings profitieren die Feuerwehren von dieser Regelung am wenigstens, denn dort gibt es so gut wie keine Einsatzfahrzeuge, die unter die Grenze von 4,75 Tonnen fallen und damit von der Neuregelung profitieren. Für die allermeisten Feuerwehreinsatzfahrzeuge ist also noch wie vor der Erwerb eines regulären Führerscheins für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse notwendig.

Problematisch finde ich, dass die Prüfung zum Erreichen der Fahrerlaubnis bei Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen organisationsintern, also z.B. von einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Roten-Kreuz-Ortsgruppe abgenommen werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob dies vom Ehrenamt überhaupt leistbar ist.

Seitens der betroffenen Organisationen wäre als besonderer Anreiz für das Ehrenamt wünschenswert, wenn man die „Besondere Fahrerlaubnis“ nach mehrjähriger Fahrpraxis in eine reguläre umwandeln könnte.“

 

Homepage Reinhold Gall MdL

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