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Aus der SPD-Fraktion: Ein guter Tag für Parlament und Bürgerschaft

Veröffentlicht in Landespolitik

Als einen „guten Tag für das baden-württembergische Parlament und die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes“ haben Uli Sckerl (Grüne) und Andreas Stoch (SPD), die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden klagenden Fraktionen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zum EnBW-Deal der alten CDU/FDP-Landesregierung unter Mappus bezeichnet. „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt, dass es sich beim Kauf der EnBW-Aktien von der EdF am Parlament vorbei um einen eklatanten Verfassungsbruch gehandelt hat“, so Uli Sckerl von den Grünen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Stoch, wertete das in seiner Eindeutigkeit kaum zu überbietende Urteil des Staatsgerichtshofs als „richtige Klatsche“ für die frühere schwarz-gelbe Landesregierung. „Sowohl der ehemalige Finanzminister Stächele wie auch die alte Mappus-Regierung haben bei ihrem EnBW-Deal das Haushaltsbewilligungsrecht des Parlaments verletzt und damit die Verfassung gebrochen“, sagte Stoch. Rechte und Zuständigkeiten des Parlaments sind jetzt durch das Urteil bewahrt: Das Budgetrecht ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. Das Urteil, so die beiden Politiker, habe Bedeutung über Baden-Württemberg hinaus und sei wichtig für alle Landesparlamente.

Der Spruch des Staatsgerichtshofs schreit nach den Worten Stochs geradezu nach personellen Konsequenzen. „Wer als Finanzminister einen Verfassungsbruch begangen und die Rechte des Parlaments mit Füßen getreten hat, kann jetzt als Landtagspräsident nicht glaubwürdig als Hüter dieser Rechte auftreten“, betonte Stoch. Nach diesem glasklaren Urteil seien die Zweifel gewachsen, ob Stächele als oberster Repräsentant des Landtags noch das Vertrauen des Parlaments insgesamt und einer Mehrheit seiner Abgeordneten genieße. „Stächele war von Anfang an ein Präsident auf Bewährung. Der Verfassungsbruch wird dem Landtagspräsidenten immer am Bein kleben“, so Stoch. „Wir erwarten deshalb, dass Stächele von seinem Amt zurücktritt“, verlangten Stoch und Sckerl übereinstimmend. Das Vorschlagsrecht der CDU für das Amt des Präsidenten bleibe unberührt.

 

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